Glasversicherungen werden oft als Ergänzung zur Hausratversicherung oder zusammen mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen.
Hausratversicherung und Glasversicherung sind jedoch immer zwei rechtlich eigenständige Verträge. Daraus folgt, dass die Kündigung der Hausratversicherung nicht zwangsläufig auch die Kündigung der Glasversicherung beinhaltet.
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 16 Wochen
vor 6 Jahre 27 Wochen
vor 6 Jahre 44 Wochen
vor 6 Jahre 49 Wochen
vor 6 Jahre 50 Wochen
vor 6 Jahre 51 Wochen
vor 8 Jahre 15 Wochen
vor 8 Jahre 17 Wochen
vor 8 Jahre 27 Wochen
vor 8 Jahre 34 Wochen