Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nur,
wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine solche Abfindung anbietet.
Der §1a des Kündigungsschutzgesetzes ermöglicht es, im Fall einer betriebsbedingten Kündigung bereits im
Kündigungsschreiben eine Abfindung anzubieten, falls der gekündigte Arbeitnehmer als Gegenleistung auf eine Kündigungsschutzklage
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 14 Wochen
vor 6 Jahre 25 Wochen
vor 6 Jahre 42 Wochen
vor 6 Jahre 47 Wochen
vor 6 Jahre 48 Wochen
vor 6 Jahre 49 Wochen
vor 8 Jahre 13 Wochen
vor 8 Jahre 15 Wochen
vor 8 Jahre 25 Wochen
vor 8 Jahre 32 Wochen