24.okt Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2012 – 13 Sa 135/11
Eine Kündigung, die dem Empfänger durch einen Bevollmächtigten zugeht, ist nicht deshalb unwirksam, weil sie diesem gegenüber ohne Vorlage einer Original-Vollmachtsurkunde abgegeben wurde. Zu dieser
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