Arbeitgeber haben ebenso wie Arbeitnehmer Pflichten aus dem gemeinsam abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Für den Arbeitgeber ist eine der wichtigsten vertraglichen Pflichten die Zahlung des vereinbarten, monatlichen Lohns an den Arbeitnehmer.
Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht unter der vertraglich geregelten Voraussetzungen und gerät mit der Lohnzahlung in Verzug, kann der Arbeitgeber eine sogenannte Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
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