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Die Lohnklage und wie dabei vorzugehen ist

 
Arbeitgeber haben ebenso wie Arbeitnehmer Pflichten aus dem gemeinsam abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Für den Arbeitgeber ist eine der wichtigsten vertraglichen Pflichten die Zahlung des vereinbarten, monatlichen Lohns an den Arbeitnehmer.

Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht unter der vertraglich geregelten Voraussetzungen und gerät mit der Lohnzahlung in Verzug, kann der Arbeitgeber eine sogenannte Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Es ist in dieser Konstellation unerheblich, warum die Lohnzahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Welche Fristen sind bei einer Lohnklage zu berücksichtigen? Die Lohnklage ist möglich, sobald der Arbeitgeber in Verzug gerät. Dabei ist eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in welchem Kenntnis von dem Anspruch erlangt wurde, gemäß § 195 BGB zu berücksichtigen.

Eine weiterer Punkt sind Ausschlussfristen innerhalb des Arbeits- oder Tarifvertrages. Um dem Verfall von Ansprüchen vorzubeugen, ist eine zeitnahe Lohnklage nach Nichtzahlung des Arbeitgebers vor Fristablauf erforderlich.

Hinweis: Im Fall einer drohenden Insolvenz der Arbeitgebers ist eine schnelle Lohnklage geboten, da es ansonsten zu Problemen vor Gericht kommen kann.

Welche formellen Anforderungen sind bei der Lohnklage zu beachten? Inhaltlich hat die Klage, welche bei dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden muss, nach §130 ZPO (Zivilprozessordnung), mindestens folgende Angaben zu enhalten:

  • eine genaue Bezeichnung des betreffenden Gerichtes,
  • den Arbeitgeber als Gegenpartei inklusive der Anschrift,
  • den gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers, das heißt im Regelfall den Geschäftsführer,
  • sowie eine genaue Begründung der Klage beinhalten. Dabei sollte der Sachverhalt genau erklärt werden und am besten auch auf bereits an den Arbeitgeber geschickte Mahnschreiben bezug genommen werden.
  • Auch sollte ersichtlich sein, dass der Bruttolohn gefordert wird und die genaue Summe. Der Bruttoarbeitslohn ist einzufordern um auch die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen und auch diese vom Arbeitgeber einzuklagen.
  • das Schreiben muss vom Arbeitnehmer eigenhändig und handschriftlich unterschrieben werden.


Ist vor der Lohnklage eine Abmahnung erforderlich? Im Regelfall ist im Arbeitsrecht eine Abmahnung vor einer Klage bzw. Kündigung üblich bzw. erforderlich. In der Konstellation einer Lohnklage ist eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer nicht zwingend erforderlich. Denn die fristgemäße Lohnzahlung des Arbeitgebers ist eine wesentliche Vertragspflicht.

In der Praxis ist eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers sinnvoll und wird auch im Regelfall so realisiert, insbesondere bei dem erstmaligen Verzug der Lohnzahlung.

Welche Kosten entstehen in Verbindung mit einer Lohnklage? Tipp: Die Lohnklage erfordert nicht zwingend eine anwaltliche Unterstützung. Insofern die Klageerhebung ohne anwaltliche Unterstützung erfolgt, entstehen zunächst keine Kosten.

Im Fall eines verlorenen Prozesses muss der Kläger im ersten Rechtszug auch keine Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.

Um bei der Klageeinreichung keine Fehler zu machen kann auch bei der Gewerkschaft oder der öffentlichen Rechtsberatung um Hilfe gebeten werden.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer bei ausbleibender Lohnzahlung? Der Arbeitnehmer kann das sogenannte Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nehmen. Damit kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung einstellen, bis die Zahlung des Lohns vollständig erfolgt ist.

Alternativ besteht die Möglichkeit den Lohnnotbedarf geltend zu machen und bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.

Welche Summe wird genau eingeklagt? Brutto vs. Netto Der Bruttolohn beinhaltet unter Anderem die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Bei den regulären Zahlungen wird vom Arbeitgeber der Nettolohn an den Arbeitnehmer gezahlt.

Bei einer Lohnklage empfiehlt es sich jedoch gleich den Bruttolohn einzuklagen, da ansonsten mit der Klage nicht abgesichert ist, dass der Arbeitgeber, nach einer Zahlung an den Arbeitnehmer, auch die weiteren Abgaben zahlt. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten befindet.

Tipp: Auf den Bruttolohn können noch Verzugszinsen berechnet werden. Die Höhe der Zinsen beträgt pro Jahr 5% mehr als der Basiszinssatz (siehe §288 BGB). Aktuell beträgt der Basiszinssatz -0,88 % (ist also negativ), daher können pro Jahr derzeit 4,12% als Verzugszinsen gefordert werden.

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Lohnklage Muster


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Musterschreiben herunterladen:

Lohnklage Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name des zuständigen Gerichts
Strasse, Nr.
Plz., Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Klage


von Name, Anschrift
(z.B. Maria Mustermann, Musterstrasse1, 12345 Musterhausen)
-Kläger/in-

gegen

vollständiger Firmenname und Anschrift,
(Bsp.: Muster GmbH, XY-Strasse 1, 12345 Musterhausen)


vertreten durch

Herr Max Muster, Geschäftsführer
-Beklagte/r-

Ich erhebe Klage vor dem Arbeitsgericht NAME DES GERICHTS und beantrage einen Termin zur mündlichen Verhandlung, um dort folgenden Antrag zu stellen:

Die Beklagte wird verurteilt, an den/die Kläger/in XXXX,XX EUR brutto zuzüglich Verzugszinsen zu zahlen.

Ich bin am XX.XX.19XX geboren und arbeite seit dem XX.XX.20XX im Betrieb der Beklagten als BERUFSBEZEICHNUNG.

Für das Arbeitsverhältnis ist vertraglich ein Monatslohn von XXXX,XX EUR brutto bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von X Wochenstunden vereinbart.

Die Beklagte hat auch nach schriftlicher Aufforderung die Lohnzahlung nicht geleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Maria, Mustermann
(Handschriftliche eigenhändige Unterschrift)

Anlagen

Arbeitsvertrag



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