Verstirbt der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung, ist eine sofortige Kündigung des Vertrages durch einen Angehörigen möglich.
Hierbei ist es von besonderer Wichtigkeit, dass bei diesem Vorgang diverse Formalitäten beachten werden, da andernfalls eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen abgelehnt und Ansprüche verloren werden können.
Neueste Kommentare
vor 2 Jahre 11 Wochen
vor 2 Jahre 21 Wochen
vor 2 Jahre 38 Wochen
vor 2 Jahre 44 Wochen
vor 2 Jahre 45 Wochen
vor 4 Jahre 9 Wochen
vor 4 Jahre 11 Wochen
vor 4 Jahre 21 Wochen
vor 4 Jahre 28 Wochen
vor 4 Jahre 28 Wochen