Verstirbt der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung, ist eine sofortige Kündigung des Vertrages durch einen Angehörigen möglich.
Hierbei ist es von besonderer Wichtigkeit, dass bei diesem Vorgang diverse Formalitäten beachten werden, da andernfalls eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen abgelehnt und Ansprüche verloren werden können.
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