Eine personenbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses liegt vor, wenn der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers liegt. Es ist insoweit zunächst unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Kündigungsgrund selbst verschuldet hat oder nicht. Die Rechtsprechung
Neueste Kommentare
vor 5 Jahre 48 Wochen
vor 6 Jahre 6 Wochen
vor 6 Jahre 23 Wochen
vor 6 Jahre 28 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 30 Wochen
vor 7 Jahre 46 Wochen
vor 7 Jahre 48 Wochen
vor 8 Jahre 6 Wochen
vor 8 Jahre 13 Wochen