Es gibt bei dem Ratenlieferungsverkauf drei Varianten, die in § 510 Abs. 1 S. 1 beschrieben sind. Bei allen drei Varianten wird ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen.
Im Folgenden eine ausführliche Erklärung wie und wann Ratenlieferungsverträge gekündigt werden können und was dabei beachtet werden sollte.
Neueste Kommentare
vor 2 Jahre 42 Wochen
vor 3 Jahre 1 Woche
vor 3 Jahre 17 Wochen
vor 3 Jahre 24 Wochen
vor 3 Jahre 25 Wochen
vor 4 Jahre 41 Wochen
vor 4 Jahre 43 Wochen
vor 5 Jahre 1 Woche
vor 5 Jahre 7 Wochen
vor 5 Jahre 8 Wochen