Eine Schenkung zurücknehmen: Geschenk ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen! Diese altbekannt Regel ist im Grunde genommen richtig, aber es gibt Ausnahmefälle, die eine Rücknahme einer rechtlich wirksamen Schenkung ermöglichen.
Um Erbstreitigkeit zu vermeiden oder schon zu Lebzeiten Familienangehörigen bzw. anderen sehr nahe stehenden, nicht erbberechtigten Personen Immobilien, Wertpapiere, Schmuck oder andere Wertgegenstände zukommen zu lassen, kann der Eigentumsübergang durch eine Schenkung geregelt werden.
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