Der Begriff Sonderkündigungsrecht bezeichnet im Vertragswesen den Rechtsanspruch auf die vorzeitige Beendigung eines Vertrags. Sonderkündigungsrecht steht salopp für die außerordentliche Kündigung durch den Endverbraucher. In der Regel bestehen für dieses Kündigungsrecht verkürzte Kündigungsfristen.
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