Betriebsänderungen wie zum Beispiel Stilllegungen, Zusammenschlüsse, neue Fertigungsmethoden etc., haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Belegschaft.
Betriebsauflösungen haben oft Massenentlassungen zur Folge. Grundsätzlich lösen größere Betriebsänderungen deshalb Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus.
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