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»Ausführliche Informationen zum Thema Untermietvertrag statt Kündigung.
Als Untermiete wird ein Mietverhältnis bezeichnet, welches zwischen dem eigentlichen Mieter des Objektes und der Dritten Person abgeschlossen wird. Gegenüber dem Eigentümer des gemieteten Objektes gilt jedoch weiterhin der unterzeichnende Mieter, als Hauptmieter und Vertragspartner der Mietsache.
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