Die V-Partei³ steht für Veränderung, Vegetarier und Veganer. Die Mitgliedschaft bei V-Partei³ ist vertraglich geregelt und unterliegt darüber hinaus den Regelungen des BGB und des Parteiengesetzes (PartG).
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Partei-Mitgleidschaft bei V-Partei³ wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
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