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Kündigung bei der V-Partei³
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Partei-Mitgliedschaft bei V-Partei³ wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist Mitglieder der V-Partei³ müssen keine Kündigungsfristen oder Mindestlaufzeiten einhalten. Das bedeutet die Kündigung der Mitgliedschaft kann zu jeder Zeit eingereicht werden und wird ab dem Zugang des Schreibens wirksam.
Die Partei kann die Kündigung und den Austritt nicht verwehren und sich auch nicht auf eine Laufzeit oder Kündigungsfrist berufen.
Sobald die Kündigung eingegangen ist entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung. Falls jedoch bereits vorher etwas abgebucht wurde besteht wenig Hoffnung auf eine Erstattung, da kein Rechtsanspruch besteht und laut der Parteisatzung bei einem Austritt keine Gelder erstattet werden.
Es kann in einem solchen Fall daher höchstens die Partei kontaktiert werden und höflich erklärt werden warum das Geld dringend zurück benötigt wird.
Widerruf bei neueren Verträgen Für die Mitgliedschaft in der V-Partei³ gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht, sondern es muss gekündigt werden. Bereits gezahlte Beiträge sind dadurch jedoch bereits verloren.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine Mitgliedschaft in der V-Partei³ kann bei Vorliegen eines ausreichend-wichtiger Grunds auch außerordentlich und fristlos beendet werden.
So kann die Partei zum Beispiel ein Mitglied auf Grund seines Fehlverhaltens dauerhaft oder temporär ausschließen. Das Mitglied kann sich gegen eine dauerhaften Ausschluss parteiintern bei der zweiten Kammer des Schiedsgerichtes Berufung einlegen oder sich vor einem Gericht wehren.
In der Regel wird ein solcher Ausschluss jedoch nur nach weiteren Maßnahmen erfolgen.
Beim Tod des Mitgliedes endet die Parteimitgliedschaft automatisch. Die Partei muss möglichst bald informiert werden. Als Nachweis kann dabei eine Kopie der Sterbeurkunde dienen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wenn bei der V-Partei³ gekündigt wird sollten mindesten folgende Angaben, im Schreiben, enthalten sein:
- Datum und Ort
- Der Name und Anschrift des Mitglieds, sowie die Anschrift der V-Partei³.
- Wichtig ist, dass eindeutig erkennbar ist das gekündigt wird.
- Falls vorliegend sollte die Mitgliedsnummer angegeben werden um Zuordnungsprobleme zu vermeiden.
- Falls sich sicher ist, dass nie wieder in die Partei eingetreten wird ist es sinnvoll zusammen mit der Kündigung eine Löschung der personenbezogene Daten zu verlangen.
- Ferner macht es Sinn um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.
Da bei einem Rechtsstreit der Kündigende den Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen können muss sollte auf einem sicheren Wege, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein gekündigt werden, denn dadurch existiert ein Nachweis über das Ankommen der Kündigung vorhanden ist.
Kündigungsadresse Die Kündigung ist an den Parteivorsitzenden und an folgende Anschrift zu richten:
V-Partei³
Bundesgeschäftsstelle
Zinnkrautweg 8
22395 Hamburg
Kündigung V-Partei³ Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei V-Partei³, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben V-Partei³ Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
V-Partei³ Bundesgeschäftsstelle Zinnkrautweg 8 22395 Hamburg |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meiner Mitgliedschaft in der V-Partei³Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der V-Partei³ mit sofortiger Wirkung. (Optional: Meine Mitgliedsnummer lautet V1234567.) (Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen und mich schriftlich über den Abschluss der Löschung zu unterrichten.) Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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