In Deutschland ist das Kündigungsrecht für Ausbildungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, einen Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsbeginn zu kündigen. Weder das BGB noch §22 Abs.1 BBiG sehen eine Kündigungsfrist für die Beendigung der Ausbildung vor dem Antritt oder in der Probezeit vor.
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