Ableseverträge gibt es z.B. im Bereich des Mietrechts. Bei den Abrechnungen von Heiz- und Betriebskosten werden oftmals externe Anbieter zur Erfassung, sprich Ablesung, relevanter Betriebskostendaten wie z.B. Strom, Heizung, Wasser, Abwasser etc. eingesetzt.
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