Eine Willenserklärung ist der nach außen signalisierte oder formulierte Wille, mit der Absicht eine Rechtsfolge herbeizuführen. Das heißt man gibt eine verbindliche Zusage zu einer bestimmten Handlung.In der Regel erfolgt diese Zusage sicherheitshalber in der Schriftform, auch wenn dies nur bei bestimmten Vertragstypen, wie z.B. dem Arbeitsvertrag oder dem Mietvertrag, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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