Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Die Elektronikversicherung kündigen

 
Die Elektronikversicherung ist eine Untersparte der technischen Versicherungen. Es lassen sich Geräte und Anlagen der Information-, Kommunikations- und Medizintechnik und andere elektronische Anlagen und Geräte versichern, wie z.B. Handy, Kamera, Laptop, Smartwatch, Tablet, E-Book Reader, Küchen- und Haushaltsgeräte wie Herde, Spüler, Kaffeemaschinen, Kühl- und Gefrierschränke, Heimwerker-Elektro-Geräte, Spielekonsolen, elektronische Musikinstrumente und vieles mehr.

Was wichtig ist, diese Elektronikversicherung darf nicht verwechselt werden mit einer Hausrat- oder Haushaltsversicherung.

Die elektronischen Geräte können gegen Beschädigung oder Zerstörung durch den alltäglichen Gebrauch oder durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie Brand, Blitzschlag, Wasser, gegen Bruch und Sturz usw. versichert werden. Versichert werden bei den meisten Versicherungen nur Geräte, die noch nicht älter als 6 Monate sind.

Durch die Besonderheiten dieses Versicherungstyps gibt verschiedene Kündigungsmöglichkeiten, welche im Nachfolgenden erklärt werden.

Die Kündigungsmöglichkeiten Bei dieser Versicherungsart bestehen eine Vielzahl von Kündigungsmöglichkeiten:

  • a) Vertragsende bei unterjähriger Vertragsdauer
  • b) Kündigung nach festen Versicherungszeiten von 12 bzw. 24 Monaten
  • c) Vertragsdauer von mindestens einem Jahr mit Verlängerungsoption
  • d) Vertragsdauer mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren
  • e) Wegfall des versicherten Interesses
  • f) Widerruf des Vertrages
  • g) fristlose Kündigung

Kündigungsfrist Bei einer Elektronikversicherung beträgt die Kündigungsfrist maximal 3 Monate und wird in der Regel zum Laufzeitende gezählt. Je nach Dauer der Laufzeit gibt es Besonderheiten.

Beispielrechnung Kündigungsfrist: Der Vertrag wurde am 01. Mai 2019 für ein Jahr Vertragsdauer mit 3-monatiger Kündigungsfrist abgeschlossen. Es wird nun vom Versicherungsjahresende 30. April 2020 3 Monate + 1 Tag zurückgerechnet. Am 30. Januar 2020 könnte die Kündigung beim Versicherer eingehen, um Bestand zu haben.

Vertragsende bei unterjähriger Vertragsdauer Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag automatisch zum vorgesehenen Zeitpunkt. Hier bedarf es keiner gesonderten Kündigung des Vertrages.

Vertragsende nach festen Versicherungszeiten von 12 bzw. 24 Monaten Einige Versicherungen, wie z.B. R+V, bieten feste Vertragszeiten von 12 und 24 Monat an. Der Vertrag muss nicht gesondert gekündigt werden. Er endet automatisch mit dem Vertragsende.

Vertragsdauer von mindestens einem Jahr mit Verlängerungsoption Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr und einer anschließenden stillschweigenden Verlängerung, wird der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert, wenn nicht eine Vertragspartei innerhalb einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigt. Die Kündigungsfrist ist meistens 3 Monate vor Vertragsende. Spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf muss dem Versicherer also die Kündigung zugehen.

Vertragsdauer mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren kann ein solcher Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Widerrufsrecht bei neuen Verträgen Eine Elektronikversicherung kann innerhalb der ersten 14 Tage, ohne einen Grund, in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen werden. Es reicht dabei aus das bewiesen werden kann, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag der Frist verschickt wurde.

Diese sogenannte Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), sowie eine richtige Widerrufsbelehrung zugestellt wurde (Es reicht bereits wenn diese Unterlagen ungelesen im Briefkasten liegen).

Durch einen rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und das Versicherungsunternehmen muss dem Kunden bereits gezahlte Prämien erstatten.

Das Widerrufsrecht ist bei Versicherungsverträgen in §§ 8 und 9 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) festgelegt.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Fristlos oder außerordentlich kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und auf dessen dem Versicherungsnehmer eine Vertragsfortführung nicht zuzumuten ist. Dieser würde zum Beispiel vorliegen wenn sich das Versicherungsunternehmen etwas zuschulden kommen lassen hat oder falls der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht mehr nutzen kann und hohe Beiträge zahlt.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter Anderem in folgenden Fällen:

  • Wegfall des versicherten Interesses: Sollte das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung wegfallen, das kann ohne oder durch einen Versicherungsfall eintreten, dann endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt. Dies gilt jedoch nur wenn bei Verträgen mit den genau bestimmte Gegenstände versichert wurden.
  • Die Elektronikversicherung kann auf Grund von § 92 VVG nach einem Schadenfall, innerhalb von einem Monat, fristlos gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer ab der Schadensmeldung.

    Sollte der Schaden vom Versicherer bereits reguliert worden sein, ist eine vorzeitige Kündigung nur noch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich.
  • Einseitige Vertragsveränderungen z.B. eine Beitragserhöhung ohne eine entsprechende Leistungserweiterung werden dem Versicherten üblicherweise im Voraus mitgeteilt und dieser kann dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen außerordentlich, zum Änderungstermin, kündigen.

    Falls der unterschriebene Vertrag einem ein solches Recht nicht gewährt sollte stattdessen der Vertragsänderung schrifltich widersprochen werden, da dann, im Regelfall, die alten Konditionen weitergelten.

Hinweis: Bei dieser Kündigungsfrom sollte der Grund im Schreiben genau benannt werden.

Inhalt und Form der Kündigung
  • Inhaltlich sind grundsätzlich erst einmal die persönlichen Daten beider Vertragspartner zu nennen,
  • dann werden die Vertragsdaten genannt
  • und schließlich muss der Kündigende die Kündigung aussprechen
  • und den Termin der Beendigung des Vertrages benennen. Oder das Unternehmen anweisen diesen Termin zu berechnen.
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung zum Beispiel auf Grund eines Wegfalls des versicherten Interesses ist der Grund zu nennen.

Hinweis: Soll der Vertrag widerrufen werden, so ist dies auch eindeutig zu benennen, da Kündigung und Widerruf zwei rechtlich unterschiedliche Sachverhalte sind.

Versand Die Kündigung sollte immer in der schriftlichen Form geschehen und mit Einschreiben-Rückschein oder per Fax versandt werden, denn dies ist für eine mögliche Beweiskraft von Belang, falls das Versicherungsunternehmen die Kündigung nicht akzeptiert oder sogar ignoriert.

Kündigung der Elektronikversicherung Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Elektronikversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Elektronikversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Straße und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Elektronikversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Elektronikversicherung XY, mit der Vertragsnummer E123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. (Oder: zum nächstmöglichen Termin ordentlich.)

(
Oder: Wegen der Preiserhöhungen zum XX.XX.20XX kündige ich den Elektronikversicherung XY-Vertrag, mit der Vertragsnummer E123456, außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Da ich das versicherte Objekt "BEZEICHNUNG" am XX.XX.20XX verkauft habe, kündige ich d Elektronikversicherung XY, mit der Vertragsnummer E123456, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis über den Verkauf findet sich der Kaufvertrag, in Kopie, anbei.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich mit Angabe des Beendigungstermins und sehen Sie von Rückwerbeversuchen, jegliche Art, ab.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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