Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Eine Kreditversicherung kündigen

 
Als Kreditversicherung bezeichnet man im engeren Sinne eine Versicherung für Lieferantenkredite, die sogenannte Lieferantenkreditversicherung und ist eine Absicherung für die Bezahlung von an ein anderes Unternehmen gelieferten Waren. Darüber hinaus können je nach Versicherungsprodukt auch weitere Punkte, zum Beispiel bereits das Risiko bei der Herstellung auf Vorkasse, abgesichert sein.

Eine echte Kreditversicherung bezieht sich also nicht auf Immobilien oder andere Dinge, die durch eine Bank zunächst per Kredit finanziert werden.

Versicherungen und Kredite wie Immobilienfinanzierungen oder Bankdarlehen sind andere Versicherungsverträge und werden oft als Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet.

»Mehr zur Kündigung einer Restschuldversicherung

Im Folgenden wird genauer darauf eingegangen wie und wann eine Kreditversicherung, oder auch Lieferantenkreditversicherung, gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Ähnlich, wie bei allen anderen Versicherungen auch, muss hinsichtlich der Kündigung der Kreditversicherung die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Üblich ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, gezählt zum Laufzeitende. Allerdings verlangen viele Versicherer, dass eine mehrjährige Mindestlaufzeit vereinbart wird, zum Beispiel 3 Jahre.

Wird die Kreditversicherung nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt so verlängert sich der Vertrag bei den meisten Anbietern automatisch um ein weiteres Jahr.

Wichtig: Es kommt allerdings auf den Eingang der Kündigung an und zwar wird diese erst wirksam wenn sie beim Versicherungsunternehmen angekommen ist. Um rechtzeitig zu sein muss das Schreiben dabei noch vor der Kündigungsfrist ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Auch wenn die Kreditversicherung eine gewerbliche Versicherung ist gilt §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und es besteht daher, in vielen Fällen, für den Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen.

Ausnahme: Dies gilt jedoch nicht für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von unter einem Monat und darüber hinaus auch nicht für ein sogenanntes Großrisiko, für große Betriebe, welche eine Bilanzsumme von 6200000 Euro der 12800000 Euro Nettoumsatzerlöse aufweisen oder mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigen (gezählt pro Wirtschaftsjahr).

Wenn das Widerrufsrecht Anwendung findet kann der Versicherungsvertrag bis zum letzten Tag der Widerrufsfrist rückgängig gemacht werden.

Wurde einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt muss, für den bereits verstrichenen Zeitraum, der Versicherungsbeitrag gezahlt werden.

Tipp: Die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen wenn das Versicherung Unternehmen den Kunden ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert und ihm alle vorgeschriebenen Unterlagen ausgehändigt hat. Wenn dies nicht oder nicht richtig erfolgte kann die Versicherung noch bis zu einem Jahr und zwölf Monate widerrufen werden.

Wichtig: Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, muss nachgewiesen werden können, dass das Schreiben rechtzeitig dem Versicherungsunternehmen zugegangen ist. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll das Schreiben auf einem möglichst sicheren Wege, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein, oder Bote zu verschicken.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Kreditversicherung auch vor dem normalen Laufzeitende und ohne eine Einhaltung der normalen Kündigungsfrist gekündigt werden. Dies wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Sollte dabei keinerlei Frist einzuhalten sein wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Nachfolgend typische Gründe für eine solche vorzeitige Beendigung der Kreditversicherung:

  • Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dabei eine bessere Leistung anzubieten, kann der Vertrag möglicherwiese nach §40 VVG unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

    Bei vielen Kreditversicherungen sind jedoch im Vertrag oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen zahlreiche Möglichkeiten vereinbart, bei welchen das Versicherungsunternehmen rechtmäßig den Beitrag erhöhen darf, ohne dass eine vorzeitige Kündigung möglich ist.

    Das Versicherungsunternehmen muss den Kunde im Regelfall mindestens einem Monat vorher informieren und ab dem Termin an welchem dem Kunde die Informationen zugestellt wurden Beginnt die Frist zur außerordentlichen Kündigung und er kann frühestens zu dem Termin kündigen, an welchem die Erhöhung in Kraft tritt.
  • Wird wegen einer Gefahrerhöhung der Beitrag oder Selbstbehalt, um mehr als 10%, erhöht gilt §25 VVG und es kann innerhalb von einem Monat fristlos gekündigt werden. Diese Frist wird dabei gezählt ab Zugang des Schreibens über die bevorstehende Erhöhung

    Ferner kann fristlos geküdnigt werden falls das Versicherungsunternehmen die Übernahme der erhöhten Gefahr ablehnt.
  • Nach §92 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG kann der Vertrag immer dann unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn es einen Versicherungsfall mit Regulierung gegeben hat oder die Regulierung abgelehnt wurde. In diesem Fall kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer kündigen.
  • Die Kreditversicherung kann beim Verkauf des Unternehmens, durch §96 des VVG, unter Umständen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, vom Erwerber oder dem Versicherungsunternehmen, außerordentlich gekündigt werden. Und zwar dann, wenn sich durch den Verkauf die juristische Person ändert. Das bedeutet zum Beispiel bei Einzelkaufleuten, nicht aber bei Gesellschaften wie GmbH und AG, da dort die juristische Person bestehen bleibt.

    Es ist dabei zu beachten, dass das Versicherungsunternehmen so früh wie möglich informiert werden muss. Als Nachweis kann eine Kopie des Kaufvertrags mit geschickt werden, auch ist der neue Besitzer zu nennen.
  • Ein weiterer denkbarer Grund für eine außerordentliche Kündigung wäre eine Betriebsaufgabe insbesondere sofern diese aus einem zwingenden Grund erforderlich ist.

Wichtig: Wird der Versicherungsvertrag aus einem der zuvor genannten Gründe vorzeitig beendet so ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund zu nennen und vorhandene Nachweise sollten in Kopie beigelegt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen und im Kündigungsschreiben sollten mindestens folgende Punkte enthalten sein:

  • Aktuelles ist Datum und Ort
  • Eine genaue Angabe der beiden Vertragsparteien, das heißt des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers, und deren Anschriften.
  • Zwingend für die Wirksamkeit vorgeschrieben ist, dass im Schreiben eindeutig erkennbar wird das gekündigt wird. Wenn mehrere Verträge mit dem Versicherungsunternehmen bestehen muss unbedingt auch genau angeben werden um welchen Vertrag es sich handelt.
  • Sicherheitshalber ist es sinnvoll die Versicherungsnummer zu nennen.
  • Auch muss entweder der genaue Beendigungstermin genannt werden oder das Versicherungsunternehmen wird gebeten den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Im Falle einer außerordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund zu nennen. Gegebenenfalls ist dieser auch mit den entsprechenden, in Kopie, Dokumenten zu belegen.
  • Zusätzlich sollte eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden damit die beim Versicherungsunternehmen gespeicherten Daten auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum reduziert werden und das Risiko hinsichtlich der DSGVO zu minimieren.
  • Ferner sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden.
  • Das es sich um ein gewerblichen Vertrag handelt empfiehlt sich Sicherheitshalber eine eigenhändige handschriftliche Unterschrift des Geschäftsführers, beziehungsweise eines Bevollmächtigten (dann ist eine Kopie der Vollmacht anzufügen).

Um für ein eventuellen Streifall abgesichert zu sein ist es wichtig ein Nachweis über den Versand und möglichst auch den ordnungsgemäßen Zugang zu haben. Daher sollte das Kündigungsschreiben auf einem möglichst sicheren Wege verschickt werden. Eine Möglichkeit dafür ist der Versand per Einschreiben-Rückschein oder auch die Zustellung per geeignetem Boten.

Falls die Kündigung, der Kreditversicherung, per Fax verschickt wird ist der Sendebericht als Nachweis aufzubewahren (Sofern vertraglich zulässig).

Tipp: Das Versicherungsunternehmen muss den Kunden im Regelfall informieren, sofern bei einer Kündigung die gesetzliche Schriftform einzuhalten ist. Sofern diese Regelung zutrifft kann vom Kunde anschließend die Kündigung in Schriftform, innerhalb von 14 Tagen, nachgeholt werden.

Kündigung Kreditversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Kreditversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Kreditversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Firma
Geschäftsführerin: Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Kreditversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir die VERSICHERUNGSNAME Kreditversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Da der Betrieb zum XX.XX.20XX aufgegeben wird kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Kreditversicherung zum nächstmöglichen Termin. Ein entsprechender Nachweis findet sich anbei.

Oder: Auf Grund der von Ihnen angekündigten Prämienerhöhung / Leistungsänderung, kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Kreditversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Da der versicherte Geschäftsbereich zum XX.XX.20XX aufgegeben wird kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Kreditversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Die Versicherungsnummer lautet: K1234567.

Hilfsweise kündigen wir den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

Darüber hinaus fordern wir Sie auf alle in diesem Zuge gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen und uns wie gesetzlich vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu informieren.

Bitte lassen Sie uns auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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