Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Fristgerechte Kündigung

 


Wie und wann spricht man eine fristgerechte Kündigung aus? I. Form der Kündigung Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Abos) oder eines anderen Vertrages sollte am besten immer durch ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Hierdurch lässt sich im Ernstfall auch der Zugang der Kündigung nachweisen.

Eine Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn die Kündigung zum Beispiel in den Briefkasten eingeworfen wurde. Geschieht dies während der üblichen Tageszeit, so gilt die Kündigung an diesem Tage als zugegangen.

Eine andere Möglichkeit ist es, die Kündigung durch einen neutralen Boten, zum Beispiel durch einen Kurierdienst, übersenden zu lassen. Denn diese können sich den Empfang quittieren lassen oder zumindest den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten bezeugen. Oder man übergibt die Kündigung persönlich und lässt sich eine schriftliche Empfangsbestätigung geben.

Wenn man das Kündigungsschreiben per Post übersenden will, sollte man dabei am besten eine Postlaufzeit von drei bis vier Tagen einkalkulieren. Das Kündigungsschreiben muss innerhalb der Frist vorliegen. Das Datum des Poststempels reicht hierfür leider nicht aus

II. Frist der ordentlichen Kündigung Die Kündigungsfristen selbst sind in den meisten Fällen entweder im Gesetz oder auch in den jeweiligen Verträgen geregelt. In manchen fällen,etwa im Bereich des Mietrechts oder des Arbeitsrechts, sind Kündigungsfristen sogar zwingend einzuhalten.

Deshalb sollte man vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung immer in den jeweiligen Vertrag hineinschauen, welche normalen Kündigungsfristen einzuhalten sind. Weiterführende Informationen zu den Kündigungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten, bei den verschieden Vertragsarten, finden Sie über die Suchfunktion oben oder das Auswahlmenü links.

Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Kündigungsempfänger zu laufen. Hat man zum Beispiel eine Kündigungsfrist von einem Monat, so muss die Kündigung einen Monat vor dem gewünschten Vertragsende zugehen.

III. Alternative: Die fristlose außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund Allerdings gibt es für alle Dauerschuldverhältnisse das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Dieses kann entweder, zum Beispiel im Arbeitsrecht oder auch im Mietrecht, für Sonderfälle gesetzlich geregelt sein oder aber vom § 314 BGB abgedeckt sein. Demnach ist zu prüfen, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, die es für den Kündigenden unzumutbar machen, noch bis zum Ablauf der jeweils geltenden ordentlichen Kündigungsfrist zu warten.

Ein klassisches Beispiel, für einen solchen Sonderfall, ist zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines innerbetrieblichen Diebstahls. Hier kann man es dem Arbeitgeber nicht zumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen. Allerdings gilt hier nach § 626 BGB eine zweiwöchige Frist nach Bekanntwerden der Umstände.

Auch bei § 314 BGB darf man nicht allzu lange warten und muss der anderen Vertragspartei gegebenenfalls eine Frist zur Behebung von eventuellen Mängeln setzen. Am besten ist es aber, wenn man sich mit der anderen Vertragspartei auf eine gütliche Beendigung des Vertragsverhältnisses einigen kann. Das ist besser als ein Rechtsstreit zu riskieren.


 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare