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Häuser und Wohnungen: Wann kann und darf der Vermieter kündigen?

 
Im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter kann es immer wieder zu Situationen kommen, die den Vermieter wünschen lassen, dieses Verhältnis umgehend auflösen zu können. Oftmals kündigt aber auch ein Vermieter ungerechtfertigt einen Mietvertrag.

Im Folgenden wird erklärt wann und wie der Vermieter die Wohnung oder das Haus kündigen darf.

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Soll der Mietvertrag gekündigt werden, bedarf es hierfür jedoch immer einen ordentlichen Grund, es sei denn der Mietvertrag wurde nur für eine bestimmte Zeit vereinbart. Jedoch kann es, in einigen Fällen, selbst dann vorkommen, dass der Vertrag vom Vermieter weitergeführt werden muss.

Fristlos kann die Verbindung sogar nur verfallen, wenn etwas Schwerwiegendes vorgefallen ist, der Mieter sich also etwas Gravierendes hat zu Schulden kommen lassen.

Die nachfolgenden Geschehnisse können Gründe darstellen und stellen den Vermieter meist ins Recht:

Über bestimmte Dauer keine Miete gezahlt Zahlungsverzug seitens des Mieters allein reicht nicht aus, um den Mietvertrag zu kündigen. Erst wenn zwei Monate lang gar keine Miete beglichen wurde oder aber die nicht-bezahlte Miete insgesamt die Höhe von zwei Monatsmieten beträgt, ist rechtlich von Zahlungsverzug zu sprechen.

Der Vermieter kann das Mietverhältnis im vorliegenden Fall fristlos, außerordentlich und ohne Vorankündigung kündigen.

Wichtig: Sollte der Mieter die Zahlungen innerhalb zwei Monate doch noch leisten, wird die Kündigung jedoch unwirksam. Dies ist allerdings für den Mieter binnen zwei Jahren nur einmal möglich.

Zahlung unpünktlich Wie im Vertrag geeinigt, ist der Mieter verpflichtet, die Miete im vereinbarten Zeitraum zu zahlen. Ist dies nicht der Fall, zahlt der Mieter das Geld also erst einige Tage oder Wochen später, kann der Vermieter eine ">Abmahnung durchführen. Sollte darauf keine Besserung folgen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Hausgemeinschaft gestört Mieter sind dazu verpflichtet, einer angemessenen Stimmung im Haus beizusteuern und den Hausfrieden nicht zu stören. Sollte dies nicht eingehalten werden, ist es das Recht des Vermieters den Mietvertrag aufzulösen. Sollte die Situation in der Hausgemeinschaft unzumutbar für andere Bewohner sein, ist eine fristlose Kündigung möglich.

In weniger gravierenden Fällen ist eine vorherige Abmahnung nötig, um im weiteren Verlauf zu kündigen. Relevant ist für den Vermieter das Finden eines Zeugen, der im Notfall gegen den Mieter aussagen kann.

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Vernachlässigung oder Beschädigung der Wohnung Der Mieter unterliegt Sorgfaltspflichten. Vernachlässigt er diese, indem er zum Beispiel die Heizung trotz Frostgefahr nicht aufdreht oder die Wohnung unerlaubt verändert, kann das Folgen haben.

Der Vermieter kann eine Abmahnung erteilen und vom Mieter verlangen, sein Verhalten binnen gewisser Zeit zu ändern. Erfolgt dies nicht, ist eine fristlose Kündigung berechtigt. Weniger schlimme Fälle haben lediglich eine ordentliche Kündigung zur Folge. Wie schlimm eine Situation ist, ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls.

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Kündigung wegen Eigenbedarf Der Vermieter kann meist jedoch auch kündigen, falls er selber oder ihm nahestehende Verwandte die Wohnung benötigen. Dies wird als sogenannter Eigenbedarf bezeichnet. Vermieter müssen sich jedoch auch bei dieser Kündigungsform an Regeln und Fristen halten.

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Mehr über die Kündigung bei Eigenbedarf

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