Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei der KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung

 
Die Knappschaft-Bahn-See ist eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Wer bei der KNAPPSCHAFT seine Kranken- und Pflegeversicherung kündigen möchte, zum Beispiel weil er zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte, muss bestimmte gesetzliche Regelungen beachten.

Im Folgenden eine Erklärung, wie und wann die Kranken- und Pflegeversicherung bei der KNAPPSCHAFT wieder gekündigt werden kann und was das dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Für die ordentliche Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Bindungsfrist (Mindestvertragslaufzeit) von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei Monate bis zum Monatsende.

Beispiel: Wenn die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse am 01.07. beginnen soll, muss die Krankenversicherung bei der KNAPPSCHAFT bis spätestens 30.04. gekündigt werden. Dies geht natürlich nur sofern die Bindungsfrist bereits abgelaufen ist.

Hinweis: Wenn die Mitgliedschaft in der Krankenkasse zwischenzeitlich unterbrochen wurde oder sich nach einem Statuswechsel bei der Krankenkasse weiterversichert wurde, so beginnt die 12-monatige Bindungsfrist im Regelfall erneut.

Wichtig: Bei Wahltarifen beträgt die Bindungsfrist 1 bis zu 3 Jahre (siehe §53 Abs. 8 SGB V). In einem solchen Fall muss gegebenenfalls zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Auch hier ist eine 2-monatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Ausnahme: Freiwillig versicherte unterliegen im Regelfall keiner Bindungsfrist.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss noch vor der Kündigungsfrist bei der Knappschaft ankommen um rechtzeitig zu sein. Der Poststempel gilt also nicht.

Widerruf bei neueren Verträgen Falls die Mitgliedschaft bei der Knappschaft gerade erst beantragt wurde gilt, dass der Wechsel bis zum Ende der Kündigungsfrist bei der alten Krankenkasse widerrufen werden kann.

Wenn ein Verbleib bei der bisherigen Kasse gewünscht ist muss dies innerhalb dieses Zeitraums der bisherigen Krankenkasse mitgeteilt werden. Diese informiert anschließend die Knappschaft das der Wechsel widerrufen wurde.

Nach dem Ende der Kündigungsfrist kann der Wechsel nicht mehr widerrufen werden.

Sonderfall: Falls die Mitgliedschaft in der Knappschaft sofort begonnen hat, da der Versicherte von einem sofortigen Wahlrecht Gebrauch gemacht hat, zum Beispiel bei einem Statuswechsel (Beispiel: Unter-/Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Eintritt von Arbeitslosigkeit, Beginn/Ende einer Selbständigkeit), gilt eine Widerrufsfrist von 2 Wochen, gezählt ab dem Beginn der Versicherungspflicht.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Die Kranken- und Pflegeversicherung bei der KNAPPSCHAFT kann außerordentlich gekündigt werden wenn ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt oder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann.

Das bedeutet auch, dass in diesem Fall die zwölfmonatige Bindungsfrist an die Krankenkasse entfällt. Eine Kündigungsfrist muss dabei in vielen Fällen dennoch eingehalten werden.

  • Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder bisherige Prämien reduziert oder einstellt.

    Wichtig: Die Kündigungsfrist von zwei Monaten bis zum Monatsende muss dennoch eingehalten werden. Die Kündigung muss außerdem bis zum Ablauf des Monats, in dem die Beitragserhöhung wirkt, bei der Krankenkasse eingereicht werden (§175 Abs. 4 S.6 SGB V).

    Hinweis: Es ist möglich das die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht ohne den Kunden eindeutig darüber zu informieren.
  • Wird der Arbeitgeber gewechselt oder generell wenn eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, dann ab dem Beschäftigungsbeginn und höchstens bis vierzehn Tage danach eine neue Krankenkasse gewählt werden.

    Auch hier muss die Bindungsfrist nicht eingehalten werden.
  • Wenn der Status gewechselt wird, durch das Unter- oder Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), da der Versicherte in diesem Fall entweder Pflichtversichert wird oder Freiwillig versichert.

    Wichtig: Der Statuswechsel muss innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden.
  • Bei Arbeitslosigkeit, wenn diese beginnt oder falls diese beendet wird. Auch hier sollte die Änderungen so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
  • Ferner auch wenn ein Anspruch auf die Familienversicherung besteht. Hier ist ebenfalls keine Kündigungsfrist einzuhalten.
  • Geht der Versicherte in Rente kann er ebenfalls außerordentlich kündigen.
  • Wird ein Studium begonnen kann außerordentlich gekündigt werden.
  • Gleiches gilt, falls sich der Versicherte selbständig macht.
  • Meldet sich der Versicherte aus Deutschland ab, zum Beispiel auf Grund einer Auswanderung oder eines mehrjährigen Auslandsaufenthaltes, kann ebenfalls fristlos gekündigt werden.

Wichtig: Bei dieser Kündigungsform ist der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung der Krankenkasse muss nur noch selbst durchgeführt werden, sofern nicht in eine andere Krankenkasse gewechselt wird. Das heißt zum Beispiel im Fall eines Wechsels in eine private Krankenversicherung einer Auswanderungen oder generell bei einer Abmeldung aus Deutschland.

Familienmitglieder welche mitversichert sind müssen in der Regel keine separate Kündigung aussprechen, sondern wechseln, bei einer Kündigung des Hauptmitgliedes, automatisch mit zur neuen Krankenkasse.

Die Knappschaft ist bei einer Kündigung verpflichtet diese innerhalb 2 Wochen schriftlich zu bestätigen (siehe auch §175 SGB V).

Um die Mitgliedschaft, bei der Knappschaft, rechtssicher zu kündigen mindestens folgende Angaben im Kündigungsschreiben enthalten sein.

  • Das aktuelle Datum und Ort
  • Anschrift und Name des Mitglieds und der Knappschaft
  • Es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Mitgliedschaft beendet wird.
  • Dabei ist der beendigungstermin anzugeben, es kann aber auch alternativ die Formulierung "ordentlich zu nächstmöglichen Termin" verwendet werden. In letzterem Fall berechnet die Knappschaft dann den Beendigungstermin.
  • Wird die Mitgliedschaft außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt so muss der Knappschaft der Grund genannt werden.
  • Die Krankenversicherungsnummer
  • Wichtig: Da in Deutschland die Versicherungspflicht gilt muss der KNAPPSCHAFT ein Nachweis über eine andersweitige Absicherung geschickt werden.
  • Um Rückwerbeversuche zu unterbinden und die eigenen Daten zu schützen kann eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden.
  • Es ist auch sinnvoll im Schreiben um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit Angabe des Beendigungstermins, zu bitten.
  • Das Kündigungsschreiben sollte handschriftlich und eigenhändig unterschrieben werden.

Da das ehemalige Mitglied der Knappschaft im Zweifelsfall nachweisen können muss, dass die Kündigung angekommen ist und rechtzeitig erfolgte, ist es sinnvoll das Schreiben auf einem sicheren Weg zu verschicken, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein.

Im Fall einer Kündigung per Fax ist der Sendebericht als Nachweis aufzubewahren.

Kündigungsadresse Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT ist, sofern im Vertrag kein abweichender Vertragspartner genannt wird, an folgende Kontaktadresse zu richten:

KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Fax: 0234 / 9783 888888

Kündigung KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Kranken- und Pflegeversicherung bei der Knappschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder falls zutreffend: Auf Grund des angekündigten Zusatzbeitrages kündige ich meine Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Oder: Da ich am XX.XX.20XX eine neue Anstellung bei der Firma XY antrete, kündige ich meine Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Oder: In Folge meiner Statusänderung, durch die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), kündige ich meine Mitgliedschaft bei der KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, außerordentlich zum nächsten möglichen Termin.
)

Meine Versicherungsnummer lautet: KN1234567.

Einen Nachweis über meine anderweitige Absicherung, bei XY, finden Sie anbei.

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie, nach der DSGVO vorgeschrieben, schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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