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Kündigung bei einer Mieterhöhung und wann ist eine Erhöhung erlaubt?

 
Mieterhöhungen sind grundsätzlich rechtlich legitim und der Normalfall z.B. bei Preisanpassung an den Mietspiegel im Ort oder aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, die der Vermieter zur Qualitätsverbesserung der Wohnung durchgeführt hat.

Allgemeiner Fachartikel: das Mietverhältnis kündigen

Wann ist eine Mieterhöhung erlaubt? Das Recht der Mieterhöhung wird dem Vermieter mit §559 BGB zugesprochen. Zwar muss der Mieterhöhung von Seiten des Mieters zugestimmt werden, allerdings kann er die Mieterhöhung nur dann verweigern, wenn sie nicht rechtmäßig ist, zum Beispiel wenn die Begründung eines Vermieters darin besteht, dass die Wohnung über eine besonders gute Ausstattung verfügt.

Eine Mieterhöhung ist also nur unter gewissen Umständen erlaubt, denn §559 BGB schützt auch den Mieter vor willkürlichen Mieterhöhungen. Ein Vermieter darf die Miete frühestens das erste Mal erhöhen, wenn der Mieter bereits ein Jahr in der Wohnung oder dem Haus lebt. Auch danach muss der Vermieter bei jeder Mieterhöhung eine Jahresfrist für die nächste Mieterhöhung einhalten.

Rechtskräftig wird die Mieterhöhung in diesen Fällen auch erst nach drei Monaten. §558a des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Form und Begründung einer erlaubten Mieterhöhung, denn der Vermieter darf die Miete nur erhöhen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So darf die Preiserhöhung zum Beispiel insgesamt in den letzten drei Jahren nicht höher als 20 Prozent gewesen sein.

  • Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich ankündigen. Das Schreiben muss jedoch nicht unterschrieben sein, jedoch muss klar ersichtlich sein welche Person die beauftragt hat - also in der Regel der Eigentümer oder oder eine bevollmächtigte Person.
  • Die Mieterhöhung muss begründet sein. Ein Grund ist z.B. eine Anpassung an den aktuellen Mietspiegel. In diesem Fall sollte entweder der Mietspiegel beigelegt sein oder daraufhin gewiesen werden wo dieser erhältlich ist.
  • Der Mieter hat das Recht die Mieterhöhung abzulehnen. Ist die Mieterhöhung jedoch zulässig und dies wird vor Gericht entschied muss der Mieter nicht nur die neue Miete zahlen sondern auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Es empfiehlt sich also, vor einer Verweigerung der Erhöhung, entweder bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder bei einem Verein wie Mieter helfen Mieter beraten zu lassen.
  • Der Mieter kann innerhalb von einer Frist von 2 Monaten gezählt ab dem nachfolgenden Monat des Zugangs der Benachrichtigung, über eine Erhöhung, wiedersprechen oder den Mietvertrag kündigen.


Wann darf wegen einer Mieterhöhung gekündigt werden? Wenn die Mieterhöhung diese 20 Prozent übersteigt, können Mieter ihr Sonderkündigungsrecht mit §561 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Anspruch nehmen und mit einem Kündigungsschreiben das Mietverhältnis kündigen. Eine Kündigung ist auch legitim wenn die Miete dem örtlichem Mietspiegel angeglichen wird.

Was sollte das Kündigungsschreiben bei einer Mieterhöhung entahlten? Wenn der Mieter eine Kündigung schreiben will, so sollte er das Kündigungsschreiben immer in Schriftform und per Einschreiben einzureichen, um einen Beleg für den Versand der Kündigung zu erhalten. Alternativ kann auch die Kündigung persönlich übergeben werden und eine schriftliche Bestätigung erbeten werden.

In einem ordentlichen Kündigungsschreiben sollte der Mieter nicht nur das Mietverhältnis kündigen, sondern auch erklären, dass sie oder er sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, d.h. seine Kündigung begründen.

Kündigungschreiben Mieterhöhung Muster


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Kündigungsschreiben Muster herunterladen:


Kündigungsschreiben Mieterhöhung Muster:

Musterstadt, den XX.XX.20XX
Vermieter
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 2
12346 Musterstadt

Sonderkündigung des Mietvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich nach §561 BGB, wegen der Mieterhöhung ab dem XX.XX.20XX, meinen Mietvertrag über die Wohnung in der XY-Strasse, 12345 Musterhausen, zum Ablauf des nachfolgenden (oder: des übernächsten) Monats.
Für den Fall, dass dies nicht zulässig ist kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zukommen zu lassen und mir mitzuteilen wann ich Ihnen die Wohnung übergeben kann.

Mit freundlichen Grüßen

M.Mustermann
Maria Mustermann

 
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