Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung beim Heidenheimer Tarifverbund (HTV)

 
Im Heidenheimer Tarifverbund (HTV) können verschiedene Monatskartenabos zum Beispiel Jedermann und Azubi Mobil bezogen werden.


Im Nachfolgenden wird genauer erklärt wie und unter welchen Vorrausetzungen das Fahrkartenabo wieder beendet werden kann.

Kündigungsfrist Die Monatskarten-Abos Jedermann, Mobil 63, Junior-Monatskarte, haben eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Bei Abschluss über besonderen Werbeaktionen kann auch eine kürzere Laufzeit vereinbart sein. Wird das Abonnement nicht gekündigt so verlängert es sich um weitere 12 Monate.

Es muss dabei zum 20ten des Vormonats gekündigt werden, damit der Vertrag um Ende des Monats gekündigt werden kann. Wichtig ist das die Kündigung vor dieser Frist beim Verkehrsunternehmen ankommen muss.

Das Abo Azubi Mobil für Azubis und Studenten hat ebenfalls eine Erstlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich um eine weitere Laufzeit, maximal jedoch bis zum Ende der Ausbildung.

Wichtig: Laut den Tarifbestimmungen des HTV gilt die Kündigung erst wenn die noch nicht genutzten Monatskarten zurückgegeben wurden und zwar frühstens erst zum Ende des Monats in dem die Karten vorliegen. Ferner ist für für jeden Monat in welchem die Karten nicht abgeben werden der Preis einer Monatskarte für Jedermann zu zahlen. Falls die Monatskarten zerstört oder verloren worden muss dies ebenfalls so schnell wie möglich mitgeteilt werden und es ist mit mindestens 5-10 Euro für den Ersatz zu rechnen.

Hinweis: Wird ein Abonnement vor Ende der ersten 12 Monate beendet so ist, für jeden genutzten Monat, der Unterschied zur Monatskarte für Jedermann nachzuzahlen. Beim Abo Azubi Mobil muss abweichend der Unterschied zu einer Schülermonatskarte der Preisstufe 4 nachgezahlt werden. Falls der Kunde verstorben ist muss ausnahmsweise nichts nachgezahlt werden.

Widerrufsrecht bei neuen Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht schließt Beförderungsleistungen und damit Fahrkartenabonnements aus (siehe auch §312d BGB und §355 BGB). Ein Abonnement beim HTV kann daher nicht widerrufen werden, es sei denn im erhaltenen Vertrag würde ein Widerrufsrecht gewährt.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen eines ausreichenden Grundes kann das Fahrkartenabonnement auch vor dem Ende der Laufzeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Falls kein solcher Grund vorliegt kann jedoch auch wie oben beschrieben zum 20ten des Vormonats zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Es müsste dann jedoch die Differenz zu einer normalen Monatskarte nachgezahlt werden.

Im folgenden typische Gründe:

  • Falls der HTV eine Tarif- oder Preisänderung ankündigt muss der Kunde bis zum 10ten Nachmonats seine Kündigung an das Unternehmen geschickt haben. Als Beendigungstermin gilt in diesem Fall das Ende des Monats vor die Änderungen in Kraft treten. Falls eine Tariferhöhung nicht zum ersten eines Monats in Kraft tritt kann der Kunde zum Ende des Monats kündigen.

    Wichtig: Laut den Tarifbestimmungen müssen die ungenutzten Fahrkarten zusammen mit der Kündigung bei der Ausgabestelle eingehen damit die Kündigung wirksam wird. Wenn die Rückgabe mehr als 3 Tage später so wird für jeden folgenden Tag 1/30 des geänderten Beförderungsentgeltes berechnet.
  • Bei Ende des Studiums oder der Ausbildung muss dies umgehend mitgeteilt werden, da dann das Abonnement nicht mehr genutzt werden kann. Die Fahrkarten müssen ebenfalls unbedingt zurückgegeben werden.
  • Bei einem Umzug an einen Ort an welchem die Fahrkarte nicht mehr genutzt werden kann ist möglicherweise auch eine außerordentliche Kündigung möglich ohne das die Differenz zu einer normalen Nicht-Abo-Karte nachgezahlt werden muss. Am besten wird in einem solchen Fall außerordentlich gekündigt und als Nachweis die Meldebescheinigung vom neuen Wohnort (in Kopie) angefügt. Oder bei einer Auswanderung die Abmeldebescheinigung.

Hinweis: Im Kündigungsschreiben muss in einem solchen Fall genau der Grund genannt werden und Nachweise, falls vorhanden, sollten in Kopie mitgeschickt werden.

Inhalt der Kündigung Die Kündigung des HTV-Fahrkartenabos muss schriftlich erfolgen. Neben Angabe von Namen und Adresse sollte das Kündigungsschreiben am besten die Vertragsnummer oder die Nummer des Tickets enthalten. Der Text des Schreibens kann formlos sein.

Kündigungsadresse und Versand Gekündigt werden kann per Post, bei allen HTV-Kundenzentren, HTV-InfoPoints, der Vetriebsstelle (welche das Ticket ausgestellt hat) und dem HTV-Mobilitätszentrum in Eschwege. Wird die Kündigung per Einschreiben-Rückschein übersandt, existiert ein Nachweis, wann die Kündigung verschickt wurde.

Die Anschrift des Heidenheimer Tarifverbund (HTV) lautet:

Abo-Center des Heidenheimer Tarifverbundes
c/o HVG
Steinheimer Straße 73
89518 Heidenheim

Nicht zu vergessen: Die ungenutzten Fahrkarten müssen mitgeschickt werden, da ansonsten der normale Tarif gezahlt werden muss.

Sicherheitshalber empfiehlt es sich die Kündigung per Post mit einem Einschreiben-Rückschein zu schicken oder alternativ persönlich abzugegeben, dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass einem eine schriftliche Kündigungsbestätigung ausgestellt wird.

Kündigung beim Heidenheimer Tarifverbund (HTV) Muster


»Einfach mit dem Generator, für ein Fahrkartenabo beim HTV, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Heidenheimer Tarifverbund (HTV) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Abo-Center des Heidenheimer Tarifverbundes
c/o HVG
Steinheimer Straße 73
89518 Heidenheim
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkarten-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein HTV-Fahrkartenabonnement, VERTRAGSNAME, ordnungsgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement, beim HTV, vorzeitig zum nächstmöglichen Monatsende. Bitte teilen Sie mir mit welchen Differenzbetrag ich nachzuzahlen habe.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehen werde, und dort die Leistungen nicht mehr nutzen kann, kündige ich hiermit mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement, beim HTV, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis finden Sie eine Meldebescheinigung, meines neuen Wohnortes, in Kopie anbei.
)

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(Optional: Die Vertragsnummer / Ticketnummer lautet: H1234567.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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