Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung beim Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV)

 
Im Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) können unter Anderem Jahreskarten, 9 Uhr-Jahreskarten, die Nordhessenkarte 60plus und das Schülerticket Hessen im Abonnement bezogen werden. Die Kündigungsbedingungen der Abonnements sind, im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den Tarifbestimmungen des Nordhessischen VerkehrsVerbunds (NVV) und ggf. im erhaltenen Vertrag geregelt.


Kündigungsfrist Jahreskarte, 9 Uhr-Jahreskarte und Nordhessenkarte 60plus: Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Wirksam wird die Kündigung wenn möglich zum gewünschten Termin, frühestens aber einen Monat nach Beginn der Laufzeit des Abonnements. Bei postalischer Kündigung gilt der Poststempel.


Wichtig: Die Kosten für nicht genutzte Monatsmarken werden im Fall einer Kündigung erstattet. Der Preis wird allerdings nur erstattet, wenn die ungenutzten Monatsmarken mit der Kündigung zurückgegeben werden.

Schülerticket Hessen: Das Schülerticket Hessen ermöglicht Schülern und Auszubildenden die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmitteln in allen Hessischen Verkehrsverbünden. Es gilt immer genau 12 Monate ab dem ersten Tag.

Wichtig: Die Kündigung muss bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats erfolgen, sonst verlängert sich das Abonnement automatisch.

Hinweis: Wird vor Ablauf des ersten Jahres gekündigt, dann wird für jeden genutzten Monat der doppelte Betrag einer Monatsmarke berechnet. Im zweiten oder weiteren Vertragsjahren fällt nur noch der einfache Betrag einer Monatsmarke bei vorzeitiger Kündigung an. Wechselt man auf eine andere Jahreskarte, dann ist die Kündigung kostenfrei.

Widerrufsrecht bei neuen Verträgen Bei Fahrkartenabonnements gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe auch §312d BGB und §355 BGB) nicht, da das gesetzliche Widerrufsrecht für Beförderungsleistungen ausgeschlossen wird.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen eines wichtigen und ausreichenden Grundes kann das Fahrkartenabo auch vor dem vereinbarten Ende beendet werden. Dazu zählt zum Beispiel eine chronische Erkrankung oder Tod des Fahrgastes. In einem solchen Fall muss für eine Erstattung, als Nachweis, der Attest eines eines Arztes, des Krankenhauses oder ein Bericht der Krankenkasse vorgelegt werden.

In jedem Fall ist bei einer außerordentlichen Kündigung also die Angabe des Kündigungsgrundes erforderlich und es sollte ein Nachweis vorhanden sein.

Ferner ist eine vorzeitige Beendigung möglich, falls ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann. Im Folgenden die üblicherweise vereinbarten Sonderkündigungsrechte:

Jahreskarte, 9 Uhr-Jahreskarte und Nordhessenkarte 60plus: Eine Sonderkündigungsmöglichkeit besteht im Fall von Krankheit oder Tod des Fahrkarteninhabers. Für diesen Fall ist eine rückwirkende Kündigung und Fahrpreiserstattung möglich.

Der Nachweis kann durch die Bescheinigung eines Arztes, der Krankenkasse oder des Krankenhauses erfolgen. Der vorab gezahlte Fahrpreis wird für Monate und anteilig auch Tage, an denen die Karte nicht mehr genutzt wurde, zurückerstattet.

Schülerticket Hessen: Ausnahmen gibt es nur, wenn der Inhaber 18 wird oder seinen Wohnsitz in Hessen aufgibt.

Ausbildungs- und Studenten-Karten gelten ferner nur für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses beziehungsweise Studiums.

Das ausgebende Unternehmen, das heißt der NVV, hat ferner ein Sonderkündigungsrecht bei vertragswidrigem Verhalten.

Inhalt der Kündigung Die Kündigung des NVV_Fahrkartenabos muss schriftlich erfolgen. Neben Angabe von Namen und Adresse sollte das Kündigungsschreiben am besten die Vertragsnummer oder die Nummer des Tickets enthalten. Der Text des Schreibens kann formlos sein.

Sicherheitshalber empfiehlt es sich entweder die Kündigung zu Faxen und den Sendebericht aufzubewahren oder per Post mit einem Einschreiben-Rückschein zu kündigen. Alternativ kann die Kündigung auch persönlich abgegeben werden, dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass einem eine schriftliche Kündigungsbestätigung ausgestellt wird.

Kündigungsadresse und Versand Gekündigt werden kann per Post, bei allen NVV-Kundenzentren, NVV-InfoPoints, der Vetriebsstelle (welche das Ticket ausgestellt hat) und dem NVV-Mobilitätszentrum in Eschwege. Wird die Kündigung per Einschreiben-Rückschein übersandt, existiert ein Nachweis, wann die Kündigung verschickt wurde.

Die Anschrift des Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) lautet:

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117 Kassel

Fax: 0561-709 49-41

Kündigung beim Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) Muster


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Kündigungsschreiben Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117 Kassel
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkarten-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das NVV-Fahrkartenabonnement, VERTRAGSNAME, ordnungsgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: hiermit kündige ich das Fahrkartenabonnement beim NVV vorzeitig zum nächstmöglichen Monatsende.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehen werde kündige ich hiermit das Fahrkartenabonnement beim NVV außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(Optional: Die Vertragsnummer / Ticketnummer lautet: N1234567.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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