Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung des Timesharing-Vertrages

 
Timesharingverträge sind eine Sonderform der Nutzungsverträge und können dauerhaft oder auch für ein bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Üblicherweise werden durch den Vertrag Nutzungsrechte für Appartements, Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Boote, Wohnwagen oder Clubs.

Wenn der Timesharing-Vertrag in Europa abgeschlossen wurde so fällt er unter die EU-Timeshare-Richtlinie (sofern der Vertrag über mehr als 1 Jahr abgeschlossen wurde) und unter die EU-Verbraucherrechte-Richtlinien. Darüber hinaus können noch weitere landesspezifische Regelungen und Grundsatzurteile Anwendung finden.

Einen Timesharing-Vertrag zu kündigen, gestaltet sich in der Regel als sehr schwierig. Die Verträge sehen im Regelfall keine Möglichkeit zum Kündigen vor. Bei Verträgen mit fester Laufzeit bedeutet dies, die Verträge enden meist erst nach der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Grund hierfür ist, dass die Anbieter nicht auf die durch den Vertragsinhaber des Timesharings zu zahlenden Unterhaltskosten verzichten möchten.

Insbesondere bei Timesharing-Verträgen ohne Laufzeit ist der Ausschluss einer Kündigungsmöglichkeit nach deutschem Recht als sittenwidrig anzusehen. Wurde der Vertrag jedoch im Ausland abgeschlossen ist die Sachlage unter Umständen anders und es ist oftmals sinnvoll einen dort ansässiger Anwalt zu beauftragen.

Daher muss vor einer Kündigung des Timesharings in jedem Fall nachgeprüft werden welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Die genaue Regelung dazu findet sich im erhalten Vertrag und den AGB des Anbieters.

Im Folgenden mehr zur richtigen Kündigung von Timesharing zu Alternativen wie Widerruf und Anfechtung und ein Musterschreiben.

Kündigungsfrist Viele Timesharing-Verträge sehen keine Kündigungsmöglichkeiten vor. Vielmehr ist in ihnen eine feste Laufzeit vereinbart, zu der der Vertrag automatisch ausläuft und folglich beendet wird.

Daher ist üblicherweise eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen und es besteht folglich auch keine Kündigungsfrist.

Die einzige relevante Frist dann üblicherweise die Widerrufsfrist. Mehr dazu im Punkt "Widerruf bei neueren Verträgen".

Der Ausschluss einer Kündigung kann jedoch in den allermeisten Fällen nicht für eine außerordentliche Kündigung vereinbart werden, da dies im Regelfall rechtswidrig ist (so zum Beispiel in Deutschland). Mehr zu den Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung des Timesharing-Vertrages weiter unten.

Hinweis: Falls ausnahmsweise doch eine Kündigungsfrist vereinbart wurde so muss die Kündigung noch vor der Frist beim Unternehmen ankommen um rechtzeitig zu sein.

Widerruf bei neueren Verträgen Wurde der Timesharing-Vertrag in einem der EU-Länder abgeschlossen, besteht durhc die EU-Timeshare-Richtlinie und die Verbraucherrechte ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Von diesem Recht muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss Gebrauch gemacht werden. Es reicht dabei im Regelfall wenn das Schreiben am letzten Tag der First verschickt wurde.

Tipp: Kam der Verkäufer seinen Informations- und Auskunftspflichten nicht genügend nach, kann das Widerrufsrecht länger bestehen. Daher kann es sinnvoll sein, möglichst in Abstimmung mit einem Anwalt des Landes, auch später den Vertrag zu widerrufen.

Wird rechtzeitig widerrufen müssen bereits gezahlte Beträge durch den Verkäufer umgehend zurückgezahlt werden. Da dies nicht immer freiwillig sollten die Beträge soweit möglich selber zurückgebucht werden. Mehr dazu weiter unten im Punkt "Geld zurückfordern".

Da es sehr wichtig ist, dass ein rechtzeitiger Widerruf vom Kunde nachgewiesen werden kann sollte das Widerrufsschreiben auf einem möglichst sicheren Wege, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht verschickt werden.

Die Adresse für einen Widerruf findet sich auch in der sogenannten Widerrufsbelehrung welche entweder als ein einzelnes Blatt oder meist auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten ist.

»Mehr zum Widerrufsrecht in Deutschland und ein Musterschreiben

Geld zurückfordern Falls der Timesharing-Vertrag widerrufen oder angefochten wird sollten bereits geleistete Zahlungen, sofern Möglich, zurückgebucht werden, denn in vielen Fällen sind dubiose Timesharing-Firmen nicht ohne Weiteres zu einer Rückzahlung bereit und berechnen selbst bei einem Widerruf unzulässiger Weise Gebühren.

Falls per Kreditkarte gezahlt wurde sollte die Zahlung beim Kreditkartenunternehmen reklamiert werden (auch Charge back genannt). Dabei ist der Sachverhalt, Widerruf, Anfechtung auf Grund von Täuschung etc., genaustens zu beschreiben.

»Kreditkartenzahlung stornieren bzw. reklamieren (charge back)

Wurde per Lastschrift abgebucht so kann das Geld meist noch 8 Wochen lang zurückgebucht werden.

»SEPA Lastschrift-Mandat kündigen bzw. widerrufen

Falls jedoch per EC-Karte und PIN oder mit Bargeld gezahlt wurde bleibt meist nur seine Forderungen beim Timesharing-Unternehmen geltend zu machen und sein recht notfalls gesetzlich geltend zu machen.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Das Reisevertragsrecht gilt nicht für Timesharing-Verträge. Hier gilt es besonders die entsprechenden Satzungen und Vertragsinhalte anzuschauen.

Liegen rechtliche Mängel vor, kann jedoch eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit bestehen. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn im Vertrag fest vereinbarte Nutzungszeiten nicht schlüssig angegeben sind.

Weiterhin ist der Vertrag meist nichtig, wenn keine Angaben über die Laufzeit getätigt wurden.

Wird im Vertrag auf eine Unterhaltsgebühr hingewiesen, diese jedoch in ihrer Höhe und Fälligkeit nicht näher beschrieben, so gilt auch dies im Regelfall als vertragswidrig.

Wird durch den Vertragspartner eine Anzahlung oder sonstige etwaige Geldzahlung verlangt, die innerhalb der Widerrufsfrist berechnet wird, ist auch dies, innerhalb der EU, ein Grund, den Vertrag als nichtig zu erklären.

Je nach Land gibt es noch zahlreiche weitere Regelungen, welche für einen rechtsgültigen Timesharing-Vertrag erforderlich sind, so kann es zum Beispiel sein das die Nutzungsrechte im Vertrag für eine bestimmte Wohneinheit geregelt sein müssen.

Wegen der meist hohen Belastungen kann unter Umständen auch bei einer Änderung der finanziellen Umstände wie eine Arbeitslosigkeit, Privat-Insolvenz oder der Pensionsantritt eine außerordentliche Kündigung begründet werden.

»Grundsätzliches zum Thema außerordentliche Kündigung

Folgen bei einer Kündigung Wenn die Möglichkeit zu einer regulären Kündigung besteht so gehen im Regelfall alle getätigten Investitionen und bereits geleisteten Zahlungen verloren. Es werden dann höchstens die laufend anfallenden Kosten gespart.

Bei einer außerordentlichen Kündigung können je nach Sachverhalt ebenfalls Gebühren für die Beendigung verlangt werden, meist jedoch nur für unvermeidbare Kosten.

Was wenn nicht gezahlt wird? Im Regelfall wird das Timesharing-Unternehmen Mahnungen schicken und die Forderungen entweder an ein Inkassounternehmen weitergeben oder selber gerichtlich einfordern.

Durch diesen Schritt fallen in der Regel hohe Zusatzkosten an, welche nur nicht zu zahlen sind sofern der Vertragsabschluss nichtig war. Bei deutschen Verträgen wäre dies zum Beispiel bei einer erfolgreichen Anfechtung des Vertrages der Fall.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wenn der Timesharing-Vertrag gekündigt wird sollten mindestens folgende Angaben im Kündigungsschreiben gemacht werden:

  • Anschrift und Name des Kunden und des Timesharing-Unternehmens (Vertragspartner)
  • Es muss im Schreiben eindeutig verständlich sein, dass gekündigt wird.
  • Sofern vorhanden die Vertragsnummer.
  • Der Termin zu dem der Vertrag beendet wird.
  • Wenn außerordentlich gekündigt wird ist der Kündigungsgrund zu nennen.

    In diesem Fall sollten vorhandene Nachweise meist auch beigelegt werden (in Kopie).
  • In Folge der DSGVO kann, innerhalb von Europa, auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Hierdurch unterbleiben meist auch lästige Rückwerbeversuche.
  • Sinnvoll ist ferner auch um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Da der Kunde bei einem Rechtsstreit den rechtzeitigen Zugang der Kündigung nachweisen können muss sollte die Kündigung auf einem möglichst sicheren Weg verschickt werden, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht (letzteres sofern nach Vertrag zulässig).

Kündigung Timesharing Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Timesharing-Vertrages, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Timesharing Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Ggf. Land
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Timesharing-Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Timesharing-Vertrag, mit der Vertragsnummer TS1234567, fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Falls zutreffend: Auf Grund von XY kündige ich den Timesharing-Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: TS1234567.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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