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Kündigung eines Kfz-Schutzbriefes
Bei einer Kündigung eines Kfz-Schutzbriefes gilt es zu beachten, dass dieser rechtlich gesehen ein Versicherungsvertrag ist.
Im Folgenden wird genauer erklärt welche Kündigungsmöglichkeiten daher bestehen und was es bei einer Kündigung zu beachten gilt.
Kündigungsfrist Die ordentliche Kündigung eines Kfz-Schutzbriefes ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Falls der Kfz-Schutzbriefe nach Ablauf des Versicherungsjahres nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr (stillschweigende Verlängerung des Versicherungsvertrages).
Bei einem Mehrjahresvertrag ist die Kündigung erst nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres möglich. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertrag eine Erstlaufzeit von mehr als 3 Jahren hat.
Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt in allen Fällen maximal drei Monate zum Laufzeitende. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben mindestens drei Monate vor dem genauem Ablaufdatum beim Versicherer eingegangen sein muss, damit die Kündigung wirksam wird.
Tipp: Im Vertrag oder in den allgemeinen Versicherungsbedingungen kann jedoch eine kürzere Kündigungsfrist und auch Sonderkündigungsrechte vereinbart worden sein.
Weiteres: Ein Grund muss im Kündigungsschreiben nicht genannt werden.
Widerrufsrecht bei einem Kfz-Schutzbrief Nach Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen und Bedingungen, sowie einer richtigen Widerrufsbelehrung beginnt eine zweiwöchige Widerrufsfrist zu laufen. Während dieser Frist kann der Versicherungsnehmer den Schutzbrief ohne Angabe von Gründen widerrufen. Es reicht aus wenn das Widerrufsschreiben noch am letzten Tag dieser Frist versendet wurde.
Genau wie das Kündigungsschreiben sollte auch die Widerrufserklärung auf einem sicheren Weg dem Versicherungsunternehmen übermittelt werden, damit notfalls nachgewiesen werden kann, dass es rechtzeitig verschickt wurde.
Durch den Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Prämien sind dem Kunden zu erstatten.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung eine KFZ-Schutzbriefes Grundsätzlich kann der KFZ-Schutzbrief immer dann außerordentlich, das heißt vor dem normalen Laufzeitende, gekündigt werden, wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt oder ein im Vertrag oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegtes Sodnerkündigungsrecht genutzt werden kann.
In folgenden Fällen kann üblicherweise vorzeitig gekündigt werden:
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Im Falle einer Beitragsanpassung: In jedem Jahr ermittelt ein unabhängiger Treuehänder das Verhältnis zwischen von Prämieneinnahmen und Schadenaufwendungen. Bei erhöhten Schadenaufwendungen wird der Prämienbeitrag dementsprechend angepasst. Die Beitragsanpassung erhält allerdings ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei einer Beitragsanpassung ohne Verbesserung des Versicherungsschutzes besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Die Frist zur Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts beträt ein Monat nach Mitteilungszugang. Mitteilungszugang bedeutet der Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer nach objektiver Bewertung der Umstände von der Mitteilung Kenntnis genommen haben müsste. - Bei einer nachteiligen Änderung der Versicherungsbedingungen bzw. der Leistungen ist diesen Änderungen umgehend schriftlich zu widersprechen. Je nach Vertrag ist es auch möglich auf Grund der Änderung innerhalb ein Frist (oftmals 4 Wochen) zu kündigen.
- Falls das KFZ außer Betrieb gesetzt wurde so ist dies dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen und die Versicherung außerordentlich zu kündigen.
- Falls das versicherte KFZ verkauft wird so geht die Versicherung üblicherweise auf den Käufer über und dieser kann anschließend kündigen. In jedem Fall muss das Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich über den Verkauf informiert werden. Dabei sollte sicherheitshalber auch gekündigt werden.
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Im Falle einer Schadensregulierung (also falls ein Schaden eingetreten ist) hat der Versicherungsnehmer als auch das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Die Kündigung kann sofort oder spätestens zum Ablauf der Versicherungsperiode erfolgen.
Die Kündigung muss jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat beim Versicherungsunternehmen angekommen sein. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt ab dem die Schadensregulierung abgeschlossen wurde.
Wichtig: Der Kündigungsgrund ist im Kündigungsschreiben anzugeben. Falls Nachweise vorhanden sind so sollten diese in Kopie beigefügt werden.
Versand und Inhalt Ein vollständiges Kündigungsschreiben enthält ambesten folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Kunden sowie des Versicherungsunternehmens
- Vertragsnummer oder Kundenreferenz
- Datum, an dem die Kündigung wirksam wird
Das Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben-Rückschein dem Versicherungsunternehmen zugeschickt werden. Es kann auch per Fax gesendet werden, dann sollte jedoch unbedingt der Sendebericht aufbewahrt werden.
Kündigung des Kfz-Schutzbriefes Muster
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für den Kfz-Schutzbrief, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Kfz-Schutzbriefes Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsgesellschaft Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des Kfz-SchutzbriefesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Kfz-Schutzbriefes "VERTRAGSNAME", mit der Versicherungsnummer K123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich den Kfz-Schutzbrief "VERTRAGSNAME", zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. Die Versicherungsnummer lautet K123456. Oder: Wegen der Beitragserhöhung/Leistungsänderungen zum XX.XX.20XX kündige ich den Kfz-Schutzbrief "VERTRAGSNAME" zum Änderungszeitpunkt. Die Versicherungsnummer lautet K123456. ) Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich mit Angabe des Beendigungstermins. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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