Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung und Widerruf verbundener Verträge

 
Der Begriff "verbundener Vertrag" kommt aus dem Verbraucherschutzrecht und bedeutet das zwei oder mehr Verträge abgeschlossen wurden, bei den mindestens einer nicht abgeschlossen worden wäre, sofern es nicht zum Abschluss des anderen gekommen wäre.

So zum Beispiel:

  • Ein Darlehnsvertrag, welcher speziell für einen Kauf- oder einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.
  • Ein Liefervertrag der zusammen mit, oder speziell für, einen Kaufvertrag abgeschlossen wurde.


Wichtig: Rechtlich gesehen muss der verbundene Vertrag entweder direkt beim Unternehmen oder bei einem anderen Unternehmen, durch die Mithilfe des ersten Unternehmens, abgeschlossen worden sein, damit alle rechtlichen Regelungen gelten.

Tipp: Wenn entsprechende Werbung in den Geschäftsräumen des Unternehmens ausliegt, kann dies bereits als Mithilfe gewertet werden.

Darüber hinaus besteht umgangssprachlich auch ein "verbundener Vertrag", wenn Zusatzoptionen oder Zusatzleistungen zu einem Vertrag hinzugebucht werden. Mehr zu diesem Fall finden sich weiter unten.

Lösungsmöglichkeiten von miteinander zusammenhängenden (verbundenen) Verträgen gibt es durch Kündigung aufgrund des Institutes der "Störung der Geschäftsgrundlage" gemäß § 313 BGB und als Widerruf im Rahmen des Verbraucherschutzes gemäß den §§ 358 ff. BGB.

Außerordentliche Kündigung wegen Störung der Geschäftsgrundlage Die Störung der Geschäftsgrundlage ist in §313 BGB geregelt. Haben sich Umstände oder Vorstellungen der Vertragsparteien nachträglich als falsch herausgestellt oder so stark geändert, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, so kann der Vertrag gegebenenfalls gekündigt werden -soweit eine Anpassung nicht ausreicht.

Ein solcher Umstand kann die Kündigung eines mit dem Vertrag verbundenen Vertrages sein.

Beispiel: Im Rahmen eines Leasingvertrages ist der Leasinggegenstand mangelhaft und der Leasingnehmer tritt gegenüber dem Lieferanten von dem Kaufvertrag zurück.

In diesem Fall entfällt auch die Geschäftsgrundlage für den Leasingvertrag, da der Leasinggegenstand für den Leasingnehmer nicht mehr nutzbar ist - er kann nun auch hinsichtlich des Leasingvertrages den Rücktritt erklären.

Wichtig: Die Kündigungserklärung sollte umgehend nach Ausübung der Mängelrechte gegenüber dem Leasinggeber erklärt werden.

Gleiches gilt auch wenn einer der Verträge nicht gekündigt sondern angefochten wird. Zum Beispiel bei Täuschung, Irrtum oder Drohung.

»Mehr zur Anfechtung statt Kündigung

Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen, sogenannten Dauerschuldverhälnissen kann ,nach §314 BGB, aus einem ausreichend-wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden.

Eine solche Kündigung des einen Vertrages kann dabei eine Kündigung des verbunden Vertrages durch die Störung der Geschäftsgrundlage (siehe §313 BGB) begründen.

Tipp: Welche Möglichkeiten es zur außerordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung der verschiedensten Verträge gibt findet sich über die Suche oben auf dieser Webseite. Hinweis: Eine Kündigung des verbundenen Vertrages sollte umgehend nach der Kündigung des anderen Vertrages erfolgen. Die vorzeitige Beendigung des ersten Vertrages muss auch schnellstmöglich nach der Kenntnisnahme über den Kündigungsgrund erfolgen.

Widerruf eines verbunden Vertrages Um eine Lösung vom verbundenen Vertrag im Sine der §§358 ff BGB zu erreichen, muss zunächst bezüglich einer der Verträge ein verbraucherschützendes Widerrufsrecht bestehen.

Ein solches – voraussetzungsloses - Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ("Haustürgeschäften") zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gemäß § 312g BGB.

Wichtig ist hierbei nur, dass es sich gemäß §312 BGB um ein entgeltliches Geschäft (es muss also eine Gegenleistung vereinbart sein) zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher handeln muss.

Wer Verbraucher und Unternehmer ist ergibt sich aus den §§ 13, 14 BGB. Wesentliches Merkmal ist, dass jemand als Verbraucher handelt, sofern er den Vertrag nur für seine private Nutzung abschließt.

Ein Widerrufsrecht für einen Verbraucher-Darlehensvertrag, das zu einem Untergang des jeweils verbunden anderen Vertrages führen kann (§ 358 II BGB), kann sich aus § 495 BGB ergeben.

Zur Bejahung eines verbundenen Vertrages im Sinne von § 358 III BGB sind zwei Konstellationen denkbar:

  • a) Der Unternehmer ist identisch mit dem Darlehensgeber und finanziert den anderen Vertrag ganz oder teilweise durch das Darlehen.
  • b) Der Darlehensgeber (meistens eine Bank) bedient sich beim Abschluss des Darlehensvertrages des Unternehmers, um den anderen Vertrag zu finanzieren (meist Kaufpreis).

    Ein solches sich "Bedienens" des Unternehmers liegt beispielsweise vor, wenn der Unternehmer bei Abschluss des Vertrages mit dem Verbraucher entsprechende Finanzierungs-Prospekte der Bank in seinen Geschäftsräumen ausliegen hat bzw. die Finanzierung durch die Bank selbst anbietet.


Liegen die obig genannten Voraussetzungen vor, so ist auch der verbundene Vertrag von dem wirksamen Widerruf umfasst.

Auch im Rahmen der Rückabwicklung der Verträge ergeben sich für den Verbraucher gemäß § 358 Absatz IV, Satz 3 BGB nun Erleichterungen:

Wenn das Darlehen dem Unternehmer zum Zeitpunkt des Widerrufes bereits zugeflossen ist, braucht sich der Verbraucher hinsichtlich der Rückabwicklung (Rückgabe der Kaufsache/Rückzahlung der Darlehensraten) nur noch an den Darlehensgeber halten und hat mit dem Unternehmer des verbundenen Vertrages nichts mehr zu tun.

»Mehr Informationen zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

"Verbundener Vertrag" Zusatzoptionen und Zusatzleistungen Kündigung oder Widerruf Falls zusätzlich zu einem Vertrag sogenannte Zusatzoptionen gebucht wurden, so wird im Regelfall ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen. Je nach den Vertragskonditionen und den AGB des Anbieters ist der zusätzliche Vertrag entweder abhängig vom bestehen des Hauptvertrages oder unabhängig.

Falls die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist kann die Zusatzoptionen/die Zusatzleistung im Regelfall widerrufen werden.

»Mehr Informationen zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Nach Ablauf der Widerrufsfrist sollte im Vertrag und den AGB des Unternehmens nachgeprüft werden. In vielen Fällen ist dort ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.

Auch wenn der Anbieter einem kein Sonderkündigungsrecht, für den Fall der Kündigung des Hauptvertrages, einräumt, kann ein Anspruch auf eine außerordentlichen Kündigung der Zusatzoptionen, also des zusätzlichen Vertrages, bestehen.

Es kommt dabei darauf an ob der weitere Vertrag unabhängig vom bestehen des Hauptvertrages weiter genutzt werden kann und je nach Umständen auch wie hoch die finanzielle Belastung durch den Zusatzvertrag ist.

Bei einer hohen finanziellen Belastung und in der Regel auch wenn der Vertrag gänzlich unbrauchbar wird ist eine außerordentliche Kündigung chancenreich.

Kündigung/Widerruf verbundener Vertrag Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung oder den Widerruf eines verbundenen Vertrages, ein Schreiben erstellen...

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Maria Mustermann
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21000 Musterstadt

Außerordentliche Kündigung des VERTRAGSNAME Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME Vertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin und weise daraufhin, dass der mit dem Vertrag verbundene Vertrag über XY auf Grund KÜNDIGUNGSGRUND außerordentlich beendet wurde.


(
Oder falls zutreffend: hiermit widerrufe ich den VERTRAGSNAME Vertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin und weise daraufhin, dass der mit dem Vertrag verbundene Vertrag über XY auf Grund KÜNDIGUNGSGRUND ordnungsgemäß widerrufen wurde.

Oder: hiermit fordere ich die Rückabwicklung des VERTRAGSNAME Vertrages und weise daraufhin, dass der mit dem Vertrag verbundene Vertrag, auf Grund von ANFECHTUNGSGRUND, angefochten wurde.

)

Die Vertragsnummer lautet: V1234567.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über den Abschluss der Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
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