Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung von Zusatzversicherungen

 
Eine Zusatzversicherung wird in der Regel zusätzlich zu einer bestehenden, meist gesetzlich vorgeschriebenen, Versicherung abgeschlossen und ist daher ein eigenständiger Vertrag. Meistens muss dieser Vertrag auch separat gekündigt werden. Ist der Vetrag beim selben Anbieter kann es jedoch vorkommen, dass mit der Kündigung des Hauptvertrages der Zusatzvertrag automatisch endet..

Typische Zusatzversicherungen sind zum Beispiel alle Versicherungen die Leistungen abdecken, die nicht von der normalen Krankenkasse oder Krankenversicherung abgedeckt werden. Dazu gehört unter anderem Auch die Zahnzusatzversicherung, die Pflegezusatzversicherung und die allgemeine Krankenzusatzversicherung.

Hier wird daher im Folgenden erklärt wie und unter welchen Umständen eine Zusatzversicherung wieder gekündigt werden kann.

Kündigungsfrist bei Zusatzversicherungen Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Zusatzversicherung meist zwischen ein und maximal drei Monate. Eine Frist die Mehr als 3 Monate beträgt ist bei den meisten privaten Versicherungen nicht zulässig.

Der Versicherungsvertrag hat jedoch in der Regel eine Mindestlaufzeit und verlängert sich dann automatisch um eine weitere Laufzeit von maximal einem Jahr.

Da die ordentliche Kündigung üblicherweise zum Ende der Laufzeit (oft auch Versicherungsjahr gennant) durchgeführt werden muss, ist die Kündigungsfrist also immer rückwärts vom Laufzeitende zu zählen. Nur in Ausnahmefällen kann der Vertrag außerordentlich vor dem Ende der Laufzeit beendet werden.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss so rechtzeitig beim Versicherungsunternehmen eintreffen, dass die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sprich wenn eine Frist von 3 Monaten besteht muss das Schreiben mehr als 3 Monate vor dem Laufzeitende beim Versicherungsunternehmen angekommen sein.

Der erhaltene Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen geben genauere Auskunft über die Kündigungsfrist und die einzuhaltende Laufzeit.

Widerruf kurz nach Versicherungsabschluss Bei einer Zusatzversicherung besteht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG, siehe §§8 und 48c) ein Widerrufsrecht.

Durch ein Widerruf gilt der Versicherungsvertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Prämien müssen einem vom Versicherungsunternehmen erstattet werden. Es kann jedoch für bereits entstandene Kosten etwas von der Erstattung abgezogen werden, falls der Versicherungsbeginn vor dem Widerrufstermin liegt.

Ab dem Termin an dem einem Versicherungsschein (Police) zugestellt oder ausgehändigt wurde beginnt eine 14 tägige Frist innerhalb derer das Widerrufsschreiben zu verschicken ist.

Um die Frist zu wahren ist es ausreichend das Schreiben so rechtzeitig, vor dem Fristablauf, zu verschicken, dass der Poststempel noch vor dem Ablaufdatum liegt. Im Schreiben ist für den Widerruf kein Grund zu nennen.

Ausnahme:
Doch auch wenn die eben genannten Umstände vorliegen sollten besteht dennoch ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Dieses Recht erlaubt es dem Versicherten vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

Eine Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts hat nahezu dieselben Folgen wie ein Widerruf. Jedoch wird einem immer Anteilig die Versicherungsprämie in Rechnung gestellt.

Tipp: Sollt einen das Versicherungsunternehmen nicht oder nicht richtig und schriftlich über das Widerrufsrecht informiert haben kann der Versicherte innerhalb von 4 Wochen nach Zahlung der ersten Prämie den Widerruf oder ein Rücktritt erklären. In der Regel lässt das Versicherungsunternehmen den Kunden eine Erklärung über das Widerrufsrecht unterschreiben.

Hat das Unternehmen den Versicherten falsch oder nicht richtig über seine Rechte informiert oder einem nicht alle vorgeschriebenen Verbraucherinformationen ausgehändigt, kann der Versicherungsvertrag bis zu 1 Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags widerrufen oder der Rücktritt erklärt werden.

Es kommt in vielen Fällen vor, dass das Versicherungsunternehmen ungenaue oder sogar fehlerhafte Angaben gemacht hat, daher kann es sich im Zweifelsfall lohnen den Vertrag vom Verbraucherschutz oder einem Anwalt prüfen zu lassen.

»Ein Musterschreiben und weitere Informationen für den richtigen Widerruf

Fristlose außerordentliche Kündigung Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder zutreffen des im Versicherungsvertrag geregelten Sonderkündigungsrechts kann der Vertrag vorzeitig beendet werden.

Doch ein sogenannter "wichtiger Grund" liegt nur dann vor, wenn die kündigswillige Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines schuldhaften Verhaltens der anderen Partei und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann, den Versicherungsvertrag weiter fortzuführen.

Informationen zum, für den eigenen Vertrag geltenden, Sonderkündigungsrecht finden sich in den erhaltenen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

Bei manchen Versicherungen kann der Vertrag auch für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei gestellt werden um ihn zu einem günstigeren Zeitpunkt mit den gleichen Konditionen fortzusetzen.

Im Folgenden die wichtigsten Gründe, für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages, bei Zusatzversicherungen:

  • Bei einer Beitragserhöhung oder, wenn eine Verminderung der Leistungen der Versicherung angekündigt wird, besteht je nach Vertrag ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 1-2 Monaten (nach VVG).

    Die Frist beginnt dabei ab dem Datum an dem der Versicherte über die bevorstehenden Leistungen informiert wurde. Es reicht jedoch schon aus, dass ein Informationsschreiben ungelesen im Briefkasten liegt.

    Als Kündigungstermin ist dabei immer der Zeitpunkt zu wählen zu dem die Beitragserhöhung, beziehungsweise die Leistungsanpassung wirksam wird.
  • Wenn die Zusatzversicherung eine personengebunden Versicherung (sprich für eine bestimmte Person abgeschlossen wurde) ist endet diese beim Versterben des Versicherten automatisch und muss nicht extra gekündigt werden.

    Um Komplikationen zu vermeiden sollte jedoch die Versicherung schriftlich informiert werden und dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beiliegen.

    »Weiteres rund um die richtige Kündigung von Verträgen im Todesfall

Falls eine fristlose außerordentliche Kündigung vorgenommen werden soll ist der Grund schon im Schreiben zu nennen und falls Belege vorhanden sind so sind diese, in Kopie, anzufügen.

Versand und Inhalt des Kündigungsschreibens Das Schreiben sollte den Name und die Adresse des Versicherungsnehmers sowie des Versicherungs- bzw. Policennummer enthalten. Darüber hinaus ist natürlich auch der Name und die Anschrift des Versicherungsunternehmens zu nennen.
br> Ferner muss der Wunsch der Kündigung oder des Widerrufs im Schreiben ausdrücklich genannt werden. Dabei ist entweder ein genauer Kündigungstermin anzugegeben oder es wird die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwendet. Bei letzterem würde dann das Versicherungsunternehmen den Termin berechnen.

Ein Kündigungsgrund muss nur bei einer fristlosen außerordentlichen Kündigung, oder bei einer Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht, genannt werden.

Wichtig: Um für einen eventuellen Streit über den rechtzeitigen Zugang oder den Versand des Kündigungsschreibens vorbereitet zu sein empfiehlt es sich das Schreiben per Einschreiben-Rückschein zu verschicken, da einem dann ein Beleg zugestellt wird.

Kündigung der Zusatzversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung einer Zusatzversicherung, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Zusatzversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der XY-Zusatzversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine XY-Zusatzversicherung, mit der Versicherungsnummer Z1234567, fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen der Prämienerhöhung / der Änderung der Versicherungsbedingungen zum XX.XX.20XX kündige ich, meine Zusatzversicherung XY, hiermit außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.
Die Versicherungsnummer lautet: Z1234567.
)

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermines aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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