Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Mitgliedschaft und Versicherungen beim Deutsche Hängegleiterverband (DHV) kündigen

 
Der Deutsche Hängegleiterverband e.V. (DHV) - Gleitschirm und Drachen - ist der größte Verein von Gleitschirm- und Drachenfliegern weltweit. Der Verein wurde 1979 gegründet und funktioniert nicht nur als Fach- und Sportverband, sondern auch als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums (BMV) für die Prüfstelle und den Test von Fluggeräten.

Mitglieder des Vereins genießen automatisch eine Versicherung als Startleiter und Windenfahrer und können weitere Versicherungen wie der Halter-Haftpflicht- oder Unfallversicherungen abschließen. Zudem erhalten Mitglieder die Zeitschrift DHV-Info und haben Zugriff auf den DHV-TV.

Im Folgenden wird erklärt wie die eine Mitgliedschaft im DHV und auch zusätzliche Versicherungen wieder gekündigt werden können und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Die Mitgliedschaft beim DHV kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden, es besteht jedoch eine zweimonatige Kündigungsfrist. Es besteht auch die Möglichkeit, Mitglied beim DHV zu bleiben und nur die Versicherungen zu kündigen.

Die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Gruppenversicherungsverträge inklusive Gerätehaftpflichtversicherung.

Bei den Versicherung die als DHV-Mitglied abgeschlossen wurden ist die Kündigungsfrist im Regelfall ebenfalls 2 Monate zum Jahresende.

Wichtig: Wer die DHV-Mitgliedschaft kündigt, verliert im Regelfall automatisch auch die Versicherungen.

Hinweis: Mitglieder, welche die Mitgliedschaft kündigen möchten, bis spätestens am 31. Oktober die Kündigung eingereicht haben. Wird die Frist verpasst, so verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum nächsten Jahresende. Es reicht also nicht aus das Schreiben erst an diesem Datum zu verschicken.

Widerruf bei neueren Verträgen Für die Vereinsmitgliedschaft beim DHV besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Für die vom DHV beworbenen Versicherungen gilt jedoch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und durch §8 VVG besteht für den Versicherungsnehmer in der Regel ein 14-tgiges Widerrufsrecht.

Ausnahme: Das Recht gilt nicht, wenn die Versicherung für weniger als ein Jahr oder nur für ein einmaliges Ereignis abgeschlossen wurde.

Tipp: Sollte beim Abschluss der Versicherung nicht oder nur unzureichend über das Widerrufsrecht informiert worden sein, so beginnt die Frist nicht und der Widerruf kann auch noch Monate später erfolgen.

Das Widerrufsschreiben spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt werden um rechtzeitig zu sein.

Der rechtzeitige Versand und der sogenannte Zugang muss im Zweifelsfall bewiesen werden können. Daher kann es sinnvoll sein eine sichere Versandmethode, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein, zu nutzen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Die Mitgliedschaft im DHV kann grundsätzlich, vorliegen eines ausreichend-wichtigen Grundes, auch vor dem Laufzeitende und ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beendet werden.

Da es sich um eine Vereinsmitgliedschaft handelt kommen jedoch nur die wenigsten Gründe in Betracht. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ist kein ausreichender Grund, da die Mitglieder über diese mitbestimmen können. Denkbare wäre eine Kündigung wegen groben Fehlverhalten der Vereinsleitung.

Verstirbt das Mitglied endet die Mitgliedschaft automatisch, der Verein sollte jedoch umgehend informiert werden und als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde beigefügt werden.

Für die DHV Versicherungsverträge können dagegen zahlreiche Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung bestehen, da für diese das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt. Darüber hinaus ist auch denkbar das im eigene Versicherungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde.

Typische Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung des "DHV" Versicherungsvertrages sind:

  • Beim Wechfall des versicherten Risikos kann je nach Vertragstyp außerordentlich gekündigt werden (siehe §96 VVG). Jedoch nur wenn mit dem Vertrag auf einen Gegenstand, zum Beispiel einen Drachen oder Gleitschirm bezogen wäre.

    Beispiel: Der versicherte Gegenstand wurde verkauft oder verschrottet.

    Wichtig: In jedem Fall sollte der Verlust oder Verkauf einer versicherten Sache dem im Vertrag genannten Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.
  • Wird der Versicherungsbeitrag erhöht ohne das es zu einer entsprechenden Leistungserhöhung kommt oder wenn sich die vertraglich vereinbarten Leistungen wesentlich verschlechtern muss der Versicherungsnehmer mindestens 1 Monat im Voraus informiert werden (siehe §25 VVG und §40 Absatz 1 VVG).

    Sobald die Informationen über die bevorstehenden Änderungen zugegangen sind beginnt eine Frist von einem Monat innerhalb welcher außerordentlich gekündigt werden kann. Der Beendigungstermin ist dabei der Änderungstermin.

    Anmerkung: Im Falle einer kleinen Preiserhöhung (maximal 5%) ist es wahrscheinlich, dass die außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert.
  • Bei einem sogenannten Schadensfall, das heißt wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, besteht ein Sonderkündigungsrecht für beide Seiten. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat nach Regulierung oder der einer Ablehnung einer solchen (siehe §92 VVG).

    Der Versicherungsvertrag kann dabei mit sofortiger Wirkung oder alternativ zum Ende des laufenden Versicherungsjahres beendet werden.
  • Wenn der Versicherte verstirbt ist der DHV umgehend zu informieren, denn mit dem Tod des Mitgliedes endet auch die Mitgliedschaft und damit im Regelfall auch die Versicherungen.

    Als Nachweis ist in diesem Fall eine Kopie der Sterbeurkunde beizulegen.

Wichtig: Wenn auf einem dieser Wege vorzeitig gekündigt wird ist im Schreiben der Kündigungsgrund anzugeben.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Kündigungsschreiben an DHV solten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Ort und Datum
  • Name und Anschrift des Mitgliedes und des DHV (Falls im Versicherungsvertrag ein anderer Vertragspartner genant ist, dann dieser).
  • Im Kündigungsschreiben muss eindeutig formuliert werden, dass gekündigt wird. Am besten wird auch die Versicherung genaustens benannt, sofern eine solche gekündigt wird.

    Bei der Mitgliedschaft reicht einfach "Mitgliedschaft".

    Sicherheitshalber kann noch die Mitglieds- oder Versicherungsnummer genannt werden.
  • Nur wenn der Vertrag außerordentlich oder sofern fristlos gekündigt wird ist ein Kündigungsgrund anzugeben.
  • Wenn nicht außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist entweder der Beendigungstermin anzugeben oder die Formulierung "ordentlich zum nächstmöglichen Termin" zu nutzen.
  • Darüber hinaus kann, auf Grund der DSGVO, eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch werden üblicherwiese auch zukünftige Rückwerbeversuche unterbunden.


Die Kündigung der Mitgliedschaft oder der Versicherung kann per Post erfolgen. Dabei kann es sinnvoll sein, das Schreiben als Einschreiben-Rückschein zu verschicken, damit ein Nachweis existiert.

Es ist auch möglich per Fax zu kündigen. Hierbei ist das Sendeprotokoll zu aktivieren und als Nachweis aufzubewahren.

Innerhalb von zwei Wochen erhält das Mitglied im Regelfall eine Bestätigung der Kündigung von der DHV Geschäftsstelle.

Falls diese Bestätigung ausbleibt, sollte man sich unbedingt bei der Geschäftsstelle über den Status der Kündigung erkunden und notfalls auf einem sicheren Wege erneut kündigen.

Kündigungsadresse Die Kündigung der Mitgliedschaft ist an untige Anschrift zu schicken. Dies gilt auch für die Kündigung von Versicherungen, sofern im Vertrag kein abweichender Vertragspartner genannt wird.

Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)
Am Hoffeld 4
83703 Gmund am Tegernsee

Fax: 08022 / 9675 99


Kündigung ebim Deutschen Hängegleiterverband (DHV) Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beim Deutschen Hängegleiterverband (DHV), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Deutscher Hängegleiterverband (DHV) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)
Am Hoffeld 4
83703 Gmund am Tegernsee
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Mitgliedschaft/VERTRAGSNAME-Versicherung beim Deutschen Hängegleiterverband (DHV)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft/VERTRAGSNAME-Versicherung beim Deutschen Hängegleiterverband (DHV) fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Auf Grund des Schadensfalles vom XX.XX.20XX kündige ich die VERTRAGSNAME-Versicherung mit sofortiger Wirkung.

Oder: In Folge der Preiserhöhung / den Leistungsreduzierungen zum XX.XX.20XX kündige ich, meine VERTRAGSNAME-Versicherung, hiermit außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.
)

Die Mitgliedsnummer/Versicherungsnummer lautet: D1234567.

(Optional: Ich fordere Sie hiermit auch auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über die abgeschlossene Löschung zu informieren.)

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft/Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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