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Rücktritt vom Kaufvertrag

 
Nach § 346 (1) BGB bedeutet der Rücktritt vom Vertrag, dass der Vertrag wieder zurück abgewickelt wird. Die erhaltenen Leistungen werden zurückgetauscht. Für den Rücktritt muss ein ausreichender Grund vorliegen.

Alternative: »Falls der Vertrag im Fernabsatz (Internet, Telefon, Post etc.) oder an der Haustür oder einem Stand im öffentlichen Bereich abgeschlossen wurde besteht meist ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Gründe für den Rücktritt Gründe sind vor allem, dass der Schuldner nicht leistet oder die Vertragsparteien haben ein Rücktrittsrecht vereinbart. Wurde ein solches Recht nicht im Vertrag oder den AGB vereinbart, bleiben nur noch die gesetzlichen Gründe für einen Rücktritt. Es sollte also immer im erhaltenen Vertrag und den AGB, oftmals auch auf der Rückseite des Kassenbons oder der Rechnung, nachgelesen werden ob es eine Rückgabemöglichkeit gibt.

Gesetzliche Gründe für einen Rücktritt:

Vertragsverletzung: Nach § 433(1) BGB verpflichtet sich der Verkäufer eine mangelfreie Sache oder Leistung zu liefern. Geschieht das nicht, ist die Lieferung nicht vertragsgemäß erfolgt und der Rücktritt vom Kaufvertrag ist gegeben.

Wichtig: Liegt ein Sachmangel (z.B. Beschädigung, Fehlfunktion etc.) vor, muss der Verkäufer der Ware oder der Erbringer der Leistung die Möglichkeit haben nachzubessern.

Das bedeutet, dass der Empfänger der Lieferung oder der Leistung die Mängel, zum Beispiel eine Fehlfunktion oder Beschädigung, dem Verkäufer mitteilen muss. Dabei ist auch eine ausreichende Frist zu setzen, bis zu welcher er den Mangel behoben werden muss (oftmals 14-Tage). Ist jedoch der Mangel nur klein und beträgt nur wenige Prozent vom Kaufpreis (Faustregel 3-5%) so kann der Verkäufer auch eine Teilerstattung des Kaufpreises vornehmen. Ab wann ein Rücktritt akzeptiert werden muss ist nämlich gesetzlich nicht eindeutig.

Musterschreiben um Mängel zu melden

Nun kann geschehen, dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist, sie länger dauert, unzumutbar ist, oder nicht vorgenommen wird oder nicht möglich ist.

Teilt der Verkäufer mit das die Mängel nicht behoben werden oder wird bis zum Verstreichen der gesetzten Frist nichts unternommen, liegen in der Regel ausreichende Gründe für einen Rücktritt vom Vertrag vor.

Alternativen zu einem Rücktritt Hat der Käufer sich über den Inhalt des Vertrages geirrt hat kann der Vertrag unter Umständen nach §119 BGB angefochten werden. Zum Beispiel, wenn im Kaufformular aus Versehen eine Null zu viel geschrieben wurde und nun 100kg statt der benötigten 10kg gekauft wurden.

Wichtig: In einem solchen Fall muss unverzüglich der Verkäufer über den Irrtum des Kunden unterrichtet werden. Am besten sollte der Sachverhalt schriftlich und ausführlich beschrieben werden und der Empfang des Schreibens schriftlich bestätigt werden. Alternativ kann das Schreiben auch zusammen mit einem geeigneten Zeugen abgegeben werden.

Wurde der Käufer nach §123 BGB bei Vertragsabschluss getäuscht, zum Beispiel in dem nur eine leere Verpackung verkauft wurde oder wenn die Ware einen anderen Zustand oder andere Qualität hat als beworben.

Nichtlieferung: Ein weiterer Grund liegt vor, wenn der Verkäufer nicht liefert. Auch in diesem Fall sollte der Verkäufer zuerst schriftlich auf die ausstehende Lieferung hingewiesen werden und eine Frist gesetzt werden. Wenn bereits im Kaufvertrag eine Lieferfrist vereinbart wurde kann dies eventuell auch entfallen.

Gesetzlich wird der Rücktritt vom Kaufvertrag in § 437 Nr. 2 BGB geregelt. Die Voraussetzungen zum Rücktritt werden in §§ 440, 323, 326 (5) BGB geregelt.

Die Rücktrittserklärung Der Rücktritt kann gegenüber der anderen Partei nach §349 BGB formlos erfolgen. Da auch der Rücktritt eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss die Erklärung dem Adressaten zu gehen.

Daher sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden und der Empfang des Schreibens schriftlich bestätigt werden, sofern möglich.

Bei einem Versand per Post empfiehlt sich ein Versand als Einschreiben-Rückschein.

Alternativ kann das Rücktrittsschreiben auch unter Anwesenheit eines geeigneten Zeugen abgegeben werden.

Ein Einverständnis des anderen Teils ist dagegen nicht nötig.

Liegt die Rücktrittserklärung im Briefkasten des Liefernden oder wurde ihm persönlich übergeben, tritt die Wirkung ein. Wird eine Frist gesetzt, ist die Rücktrittserklärung erst bei Ablauf der Frist wirksam. Der Rücktritt verändert den Vertragsinhalt zum Rückgewährungsschuldverhältnis.

Folgen des Rücktritts und das Rückgewährungsschuldverhältnis Das Rückgewährungsschuldverhältnis sagt, dass die bestehenden Erfüllungsansprüche erlöschen. Die erbrachten Leistungen werden herausgegeben. Leistungen werden zurückgegeben § 346 (1) BGB. Ist eine Rückgewährung nicht möglich, erfolgt ein Wertersatz § 346(2) BGB.

Wurde die Ware bereits genutzt so muss dem Verkäufer dafür ein entsprechender Wertersatz gezahlt werden.

Sonderfälle: Ausschluss vom Rücktritt vom Kaufvertrag Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur dann möglich, wenn der Rücktritt nicht ausgeschlossen ist. Gründe für den Ausschluss sind:

  • Die Mängelrechte sind durch Vertrag oder durch das Wissen des Käufers, dass ein Mangel beim Kauf vorlag, ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen anderen Mangel handelt.
  • Wenn die Pflichtverletzung ist unbedeutend § 323(5)S.2 BGB, außer wenn nachgewiesen werden kann das der Kunde getäuscht wurde. Die Gesetzeslage ist dabei nicht eindeutig ab wann eine Pflichtverletzung nicht unbedeutend ist. Generell gilt, jedoch dass der Mangel mindestens 3 bis 5% des Kaufpreises ausmachen sollte (Je mehr desto besser).

    Liegt nur ein kleinerer Mangel vor und ein Rücktritt wird nicht akzeptiert, kann jedoch vom Verkäufer eine Entschädigung bzw. eine Reduzierung des Kaufpreises verlangt werden.
  • Wenn der Käufer ist für den Mangel verantwortlich § 323 (6) BGB. Zum Beispiel wenn die Ware durch unsachgemäßes auspacken, fehlerhafte Nutzung oder Lagerung beschädigt wurde.
  • Wenn der Gläubiger ist in Annahmeverzug, halt also die gekaufte Ware noch nicht entgegen genommen, und der Mangel tritt genau dann auf ( § 323 (6) BGB). Zum Annahmeverzug siehe auch §293 ff. BGB. Beispiel: Der Kunde kauft eine verderbliche Ware und holt diese nicht rechtzeitig ab, so das diese unbrauchbar wird.


Zusätzliche Möglichkeit: »Widerrufsrecht, wenn der Vertrag im Fernabsatz (Internet, Telefon, Post etc.) abgeschlossen wurde

Rücktrittsschreiben Muster


»Einfach mit dem Generator, für den Rücktritt, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Rücktritt Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma
Strasse und Nr.
Postleitzahl und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Rücktritt vom Kaufvertrag


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit trete ich vom am XX.XX.20XX abgeschlossenen Kaufvertrag, über den Kauf von NAME DER WARE, zurück.

Dabei mache ich vom im Kaufvertrag / den AGB vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch.
oder:
Begründung: Wie schon am XX.XX.20XX mitgeteilt besteht folgender Mangel: - Hier den/die Mängel genau beschreiben -. Leider haben Sie bis zum Verstreichen der Ihnen gesetzten Frist keine Besserung vorgenommen.
oder:
Begründung: Wie schon am XX.XX.20XX mitgeteilt wurde die Ware von Ihnen nicht geliefert und die in meiner Mitteilung gesetzte Frist ist verstrichen.
oder:
Begründung: Beim Kauf wurde ich von Ihnen / Ihrem Verkäufer über die Funktion/Qualtität der Ware getäuscht. Es wurde mir XY gesagt, obwohl es sich nur um Y handelt.

(Wenn zutreffend: Die Ware findet sich anbei . / Die Ware übergebe ich Ihnen hiermit. / Die Ware werde ich Ihnen umgehend zukommen lassen.)

(Optional: Weitere rechtliche Schritte(, sowie Schadensersatzforderungen,) behalte ich mir ausdrücklich vor.)

Bitte bestätigen Sie mir den Rücktritt (Optional: und den Erhalt der Ware) schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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