Zum Muster
Nach § 346 (1) BGB bedeutet der Rücktritt vom Vertrag, dass der Vertrag wieder zurück abgewickelt wird. Die erhaltenen Leistungen werden zurückgetauscht.
Für den Rücktritt muss ein ausreichender Grund vorliegen.
Zum Muster
Ein Vertrag wird in der Rechtssprache auch als Willenserklärung bezeichnet. Eine solche Willenserklärung kann auf verschiedenen Wegen beendet werden.
Neueste Kommentare
vor 5 Jahre 26 Wochen
vor 5 Jahre 37 Wochen
vor 6 Jahre 1 Woche
vor 6 Jahre 7 Wochen
vor 6 Jahre 8 Wochen
vor 6 Jahre 9 Wochen
vor 7 Jahre 25 Wochen
vor 7 Jahre 27 Wochen
vor 7 Jahre 37 Wochen
vor 7 Jahre 44 Wochen