Eine Kündigung des Fitnessstudios wegen einem Umzug ist laut Bundesgerichtshof nach Urteil XII ZR 62/15 seit 2015 in den meisten Fällen nicht mehr möglich.
Es besteht auf Seiten der Fitnesscenter keine Pflicht mehr, eine entsprechende Klausel zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages einzubauen.
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 9 Wochen
vor 6 Jahre 19 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 6 Jahre 41 Wochen
vor 6 Jahre 42 Wochen
vor 6 Jahre 43 Wochen
vor 8 Jahre 7 Wochen
vor 8 Jahre 9 Wochen
vor 8 Jahre 19 Wochen
vor 8 Jahre 26 Wochen