Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Teure und gefährliche Fehler bei Kündigungsschreiben für den Arbeitsvertrag

 
Bei der schriftlichen Kündigung eines Arbeitsvertrages kann man viele Fehler machen: Gefährliche oder fehlende Formulierungen, keine Namensunterschrift – das sind nur einige teure Fehler, die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Kündigungsschreiben machen können.

Das Kündigungsschreiben – teure Fehler des Arbeitgebers

  • Kündigungsschreiben als E-Mail oder Fax Ein Kündigungsschreiben muss ein Original auf Originalpapier des richtigen Unternehmens (wichtig bei Firmengruppen etc.) mit einer Originalunterschrift sein. Alle anderen Formen sind rechtlich nicht wirksam (s. auch § 623 BGB/Urteil LAG Rheinland-Pfalz, AZ 9 Sa 416/07).
  • Unklare Formulierungen Die Kündigung muss als solche klar ausgesprochen, Formulierungen wie „Wir gehen von einer Beendigung (…) aus" sind unwirksam. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsgrund nicht zu benennen, kann sinnvoller sein als gefährliche Begründungen wie „wegen Auftragsmangel" oder „wegen Faulheit".
  • Fehlende oder unklare Unterschrift Es muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine vollständige Unterschrift einer zur Kündigung berechtigen Person handelt. Eine Paraphe oder ein unleserlicher Schnörkel gehören definitiv nicht dazu (s. Urteil BAG 6 AZR 519/97).
  • Fehlende Kündigungsvollmacht Nicht jeder Vorgesetzte darf auch kündigen. Kündigungsvollmacht haben in der Regel Personalleiter, Prokuristen und Geschäftsführer, deren Namen und Funktion dazu im Unterschriftsfeld ausgewiesen sein sollten (s. dazu § 174 Abs. 2 BGB).
  • Keine sichere Zustellung Rechtswirksam wird eine Kündigung erst durch die (nachweisbare) Zustellung beim entsprechenden Arbeitnehmer, etwa durch einen Boten oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Andere Zustellungsformen sind risikoreich.

Solche Fehler können teuer werden: Kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse oder hohe Abfindungen sind oft die teuren Folgen. Mehr Tipps und eine ausführliche Erklärung für Arbeitgeber im Artikel:

»Arbeitnehmer kündigen

Wenn der Arbeitgeber einen der genannten Fehler gemacht hat kann sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Lesen Sie dazu am besten auch: »Mehr Informationen für Gekündigte.

Die schriftliche Kündigung – Welche Fehler Arbeitnehmer machen können!
  • Das unwirksame Kündigungsschreiben Viele Arbeitnehmer möchten eine gut formulierte und elegante Kündigung erstellen. Das kann beim Chef zu einem Missverständnis führen und Arbeitsverhältnis gilt dann weiter. Also besser klipp und klar schreiben:" Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 00.00.2013!"
  • Die mündliche Kündigung Dem Chef einfach zu sagen Ich habe keine Lust mehr und kündige! ist keine rechtswirksame Kündigung. Auch für Arbeitnehmer gilt: Die Kündigung muss in Papierform erfolgen und mit eigenhändiger Unterschrift versehen sein. Alle andere Kündigungsformen (E-Mail, SMS oder Facebook) sind rechtlich ungültig.

    Allerdings kann der Arbeitgeber unter Umständen die mündliche Kündigung akzeptieren und dann ist diese oftmals gültig. Siehe auch: Mündliche Kündigung von Arbeitsverträgen wirksam? und mündliche Kündigung.
  • Die zuspäte Zustellung Das Kündigungsschreiben einfach in den Postkorb der Firma zu legen, kann unsicher sein. Insbesondere wegen der Einhaltung der Kündigungsfrist. Also lieber auf Nummer sicher gehen: Übergeben Sie die schriftliche Kündigung dem Chef persönlich.

Diese (und andere) typische Fehler können eine Kündigung unwirksam machen bzw. zeitlich verzögern. Unangenehm, wenn man bereits bei einem neuen Unternehmen einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Mehr Informationen und eine Ausführliche Erklärung um als Arbeitnehmer eine Kündigung zu schreiben finden sich im Artikel:

»Kündigungsschreiben Arbeitnehmer


 
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