Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Badisches Rotes Kreuz kündigen

 
Das Badische Rote Kreuz ist ein Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Organisiert ist das Badische Rote Kreuz als eingetragener Verein. Orts- und Kreisverbandsvereine sind strukturell untergeordnet.

Eine Unterstützung des Vereins kann über Spenden, über eine Fördermitgliedschaft oder über eine aktive Mitgliedschaft erfolgen.

Soll eine Unterstützung des Vereins aufgehoben werden, dann ergeben sich je nach Unterstützungsart unterschiedliche Aufhebungs- und Kündigungsmöglichkeiten auf welche im Folgenden eingegangen wird.

Kündigungsfrist Spendenzahlungen sind freiwilliger Natur auch wenn diese wiederholt geleistet werden. Da für diese keine Gegenleistung vereinbart wurde können die Zahlungen stets fristlos eingestellt werden.

Wurden für die Zahlungen jedoch einer Abbuchung im Lastschriftverfahren vereinbart muss diese Dauerspende beim Verein gekündigt werden.

Hinweis: Dabei ist zwar keinerlei Kündigungsfrist einzuhalten, es ist jedoch zu bedenken, dass die Spenden erst enden wenn der Verein das Schreiben erhalten und verarbeitet hat.

Falls in der Zwischenzeit eine Spende abgebucht wurde, so ist diese im Regelfall zu zahlen und es kann höchstens beim Verein um eine Erstattung gebeten werden.

Bei einer Vereinsmitgliedschaft ist die Kündigungsfrist abhängig von der Vereinssatzung und es ist sich im Regelfall an die dort vereinbarte Frist zu halten.

Ähnliches gilt bei einer Fördermitgliedschaft jedoch ist die Kündigungsfrist im Regelfall kürzer als bei einer normalen Laufzeit.

Die Satzungen der jeweiligen Ortsverbände oder Kreisverbände des Badischen Roten Kreuzes regeln die Kündigungsmöglichkeiten und Fristen bei einer ordentlichen Kündigung.

In diesen Satzungen sind explizit die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung festgeschrieben. Selbiges gilt natürlich auch für den Landesverband des Badischen Roten Kreuz.

Üblich ist bei einer Mitgliedschaft in einem Kreisverband zum Beispiel eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres für Mitgliedschaften von natürlichen Personen und 12 Monate für juristische

Hinweis: Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit können bei Vereinen wesentlich länger sein als bei normalen Verbraucherverträgen.

Widerruf bei neueren Verträgen Bei Spenden, Dauerspenden oder einer Fördermitgliedschaft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da für die zuzahlenden Beiträge keine Leistung versprochen wird (siehe §312 (1) BGB).

Darüber hinaus gilt bei einer Vereinsmitgliedschaft ebenfalls nicht das gesetzliche Widerrufsrecht.

Daher kann, sofern in den erhaltenen Unterlagen kein besonders Widerrufsrecht gewährt wird, nur auf die Kulanz des Vereins gehofft werden.

»Mehr dazu bei welchen Verträgen ein Widerrufsrecht besteht und ein Musterschreiben

Sonderfall: Falls sich beim Abschluss der Mitgliedschaft nachweislich über den wesentlichen Inhalt getäuscht wurde oder jemand zum Abschluss genötigt wurde kann der Vertragsabschluss angefochten werden.

»Mehr zur Anfechtung eines Vertrages

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Ein Vertrag könnte auch fristlos gekündigt werden. Dazu bedarf es eines wichtigen Grundes. Dieser Grund muss stets bei einer fristlosen Kündigung genannt werden und er muss das Vertragsverhältnis dermaßen zerrütten, dass eine Vertragsfortsetzung nicht mehr zumutbar ist.

Bei einer Mitgliedschaft in einem Verein sind jedoch nur wenige Kündigungsgründe ausreichend, da die Mitglieder des Vereins mitbestimmen können.

Ein denkbarer Kündigungsgrund wäre zum Beispiel eine starke Beitragserhöhung, welche das Vereinsmitglied erheblich finanziell belasten würde. Oder auch bei einem beweisbaren kriminellen Verhalten der Organisation.

Bei einer vorzeitigen Kündigung wäre in jedem Fall der Kündigungsgrund zu benennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Inhaltlich muss die Kündigung die Daten der Vertragspartner, die Vertragsbenennung mit Vertrags- oder Kundennummer und den Kündigungsausspruch enthalten.

Dabei ist der Termin der Vertragsbeendigung zu nennen.

Am Schluss trägt die Kündigung am besten auch noch die namentliche Unterzeichnung des Kündigenden.

Damit eine Kündigung wirksam werden kann, muss diese dem Vertragspartner entsprechend der Kündigungsfrist fristgerecht zugestellt werden. Im Streitfall muss bewiesen werden, dass das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß zugegangen ist.

Dies gilt für alle Kündigungsformen und -arten, mündlich wie schriftlich, egal ob per Fax, Mail, Brief oder Online, unter Anderem in §130 BGB sind die gesetzlichen Bestimmungen zu finden.

»Mehr über die Bedeutung der Zustellung und des Zugangs bei Kündigungen

Bei einer postalischen Kündigungszustellung kann die Zustellung per Einschreiben-Rückschein genutzt werden.

Noch sicherer ist es wenn ein Dritter Inhalt des Schreibens kennt und dieses zur Post bringt. So kann dieser Dritte sich im Streitfall auf seine Zeugenfunktion berufen.

»Mehr zum Thema Zeugen beim Kündigen

Selbiges würde gelten, wenn die Kündigung per Bote in den Briefkasten des Kündigungsempfängers eingeworfen wird. Der Einwurf wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.

Wichtig: Eine Kündigung bzw. Aufhebung ist an den jeweils zuständigen Ort- oder Kreisverbandsverein des Badischen Roten Kreuzes oder auch an den Landesverband des Badischen Roten Kreuzes zu richten. Maßgeblich dazu ist die jeweils erhaltene Vereinssatzung.

Weiteres: Wenn Zahlungen per Dauerauftrag geleistet worden sind, dann muss einfach der Dauerauftrag bei der ausführenden Bank gelöscht werden.

Kündigungsadresse Postadresse des Landesverbandes:

DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V.
79110 Freiburg im Breisgau
Schlettstadter Straße 31

Fax: 07 61 / 8 83 36 7 11

Wichtig: Sofern die Mitgliedschaft nicht direkt im Landesverband besteht, ist die Kündigung an den entsprechenden Kreisverband zu schicken.

Kündigung Badisches Rotes Kreuz Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beim Badischen Roten Kreuz, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Badisches Rotes Kreuz Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V.
79110 Freiburg im Breisgau
Schlettstadter Straße 31

Hinweis: Ggf. stattdessen Adresse des eigenen Kreisverbandes
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Dauerspende an das / Fördermitgliedschaft im / Mitgliedschaft im Badischen Roten Kreuz


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Dauerspende an das / Fördermitgliedschaft im /Mitgliedschaft fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).


Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Die Mitgliedsnummer lautet: BR123456.)

(Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß DSGVO, vollständig zu löschen und mich schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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