Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden, welche durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, ab. Sie unterliegt wie alle anderen Versicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Als Elementarschäden werden Schäden, welche durch Naturgewalten wie Hochwasser, Regen, Schnee und Sturm verursacht werden.
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