Lässt sich eine Forderung nicht beitreiben, bleibt dem Gläubiger grundsätzlich keine andere Wahl, als das gerichtliche Mahnverfahren anzustreben. Ein gerichtliches Verfahren ist meist zeit- und kostenaufwändig. Das Mahnverfahren nach §§ 288 ff. ZPO ist sowohl günstiger als auch bequemer.
Neueste Kommentare
vor 5 Jahre 41 Wochen
vor 5 Jahre 51 Wochen
vor 6 Jahre 16 Wochen
vor 6 Jahre 21 Wochen
vor 6 Jahre 23 Wochen
vor 6 Jahre 23 Wochen
vor 7 Jahre 40 Wochen
vor 7 Jahre 41 Wochen
vor 7 Jahre 51 Wochen
vor 8 Jahre 6 Wochen