Lässt sich eine Forderung nicht beitreiben, bleibt dem Gläubiger grundsätzlich keine andere Wahl, als das gerichtliche Mahnverfahren anzustreben. Ein gerichtliches Verfahren ist meist zeit- und kostenaufwändig. Das Mahnverfahren nach §§ 288 ff. ZPO ist sowohl günstiger als auch bequemer.
Zum Muster
Hat ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht geleistet, wird der Gläubiger zunächst versuchen, den geschuldeten Betrag durch Zahlungserinnerungen oder Beauftragung eines Inkassoinstituts beizutreiben.
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