Lässt sich eine Forderung nicht beitreiben, bleibt dem Gläubiger grundsätzlich keine andere Wahl, als das gerichtliche Mahnverfahren anzustreben. Ein gerichtliches Verfahren ist meist zeit- und kostenaufwändig. Das Mahnverfahren nach §§ 288 ff. ZPO ist sowohl günstiger als auch bequemer.
Neueste Kommentare
vor 5 Jahre 26 Wochen
vor 5 Jahre 37 Wochen
vor 6 Jahre 1 Woche
vor 6 Jahre 7 Wochen
vor 6 Jahre 8 Wochen
vor 6 Jahre 9 Wochen
vor 7 Jahre 25 Wochen
vor 7 Jahre 27 Wochen
vor 7 Jahre 37 Wochen
vor 7 Jahre 44 Wochen