LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2011; 15 Sa 33/11
Droht einem Arbeitnehmer der Gefängnisaufenthalt, so ist dies nicht unbedingt ein Grund für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber allerdings nicht den Lohn fortzahlen.
Neueste Kommentare
vor 2 Jahre 10 Wochen
vor 2 Jahre 21 Wochen
vor 2 Jahre 37 Wochen
vor 2 Jahre 44 Wochen
vor 2 Jahre 45 Wochen
vor 4 Jahre 9 Wochen
vor 4 Jahre 11 Wochen
vor 4 Jahre 21 Wochen
vor 4 Jahre 27 Wochen
vor 4 Jahre 28 Wochen