LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2011; 15 Sa 33/11
Droht einem Arbeitnehmer der Gefängnisaufenthalt, so ist dies nicht unbedingt ein Grund für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber allerdings nicht den Lohn fortzahlen.
Eine fristlose Kündigung, oft auch als außerordentliche Kündigung bekannt, ist eine spezielle Form der Kündigung, bei der das bestehende Vertragsverhältnis bedingt durch einen triftigen Grund ohne das Einhalten bestimmter
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