ei einer Verkehrshaftungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung im gewerblichen Güterkraftverkehr (siehe auch § 7a GüKG). In Deutschland ist jeder Frachtführer im Straßengüterverkehr verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Konkret betrifft dies alle sogenannten Frachtführer, welche eine geschäftsmäßige beziehungsweise entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen realisieren. Die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung bildet das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Im Folgenden wird genauer erklärt wann und wie eine die Verkehrshaftungsversicherung wieder gekündigt werden kann und welche Sonderkündigungsrechte es gibt.
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