Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Verkehrshaftungsversicherung

 
Bei einer Verkehrshaftungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung im gewerblichen Güterkraftverkehr (siehe auch § 7a GüKG). In Deutschland ist jeder Frachtführer im Straßengüterverkehr verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Konkret betrifft dies alle sogenannten Frachtführer, welche eine geschäftsmäßige beziehungsweise entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen realisieren. Die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung bildet das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Im Folgenden wird genauer erklärt wann und wie eine die Verkehrshaftungsversicherung wieder gekündigt werden kann und welche Sonderkündigungsrechte es gibt.

Kündigungsfrist Die Versicherungsdauer für die Verkehrshaftungsversicherung ist von Versicherungsgeber zu Versicherungsgeber unterschiedlich.

Im Regelfall ist die Versicherung für ein Jahr fixiert und beginnt am 01. Januar. Bei manchen Versicherungspolicen ist der Versicherungsbeginn auch unterjährig zum jeweiligen Stichtag möglich, sodass der Vertrag dann ebenfalls zu dem entsprechenden Tag endet.

Bei dem Großteil der Versicherungsanbieter verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, insofern keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien realisiert wird.

Je nach Versicherungsvertrag beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise drei Monate zum vertraglich fixierten Versicherungsende. Es gibt jedoch auch Policen, bei welchen die Kündigungsfrist kürzer, zum Beispiel ein Monat, ist.

Beispiel: Läuft der Vertrag beispielsweise bis zu dem 31.12., muss die Kündigung bis spätestens zum 30.09. beim Versicherungsunternehmen ankommen um eine Kündigung zum Ende des laufenden Jahres zu realisieren.

Hinweis: Sollte der 30.09. ein Wochenende oder ein Feiertag sein, so müsste das Schreiben sogar noch davor ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Durch §8 des VVG gilt auch für die gewerbliche Verkehrshaftungsversicherung ein 2-wöchiges Widerrufsrecht.

Die Widerrufsfrist beginnt dabei erst, wenn dem Versicherungsnehmer alle vorgeschriebenen Unterlagen zugestellt wurden und dieser ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Erfolgte dies nicht so kann noch länger ein Widerruf erklärt werden.

Bei einem Widerruf muss das Versicherungsunternehmen dem Kunden bereits gezahlten Versicherungsbeiträge erstatten.

Ausnahme: Wurde einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt, so ist für den bereits verstrichenen Zeitraum anteilig die Prämie zu zahlen.

Ein Widerruf muss in Textform an das Versicherungsunternehmen geschickt werden. Das Schreiben muss keine Begründung enthalten.

Anders als das Kündigungsschreiben, muss das Widerrufsschreiben nur rechtzeitig, und zwar spätestens am letzten Tag der Frist, abgeschickt werden und muss letztendlich beim Versicherer ankommen (zu einem späteren Termin).

Wichtig ist jedoch, dass der Versand und der sogenannte Zugang ausreichend dokumentiert wird und notfalls auch nachgewiesen werden kann. Daher empfiehlt sich eine sichere Versandmethode. Zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine vorzeitige Kündigung ist immer dann zulässig, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund eine weitere Fortführung des Vertrages für einen den Vertragspartner unzumutbar macht oder ein im Versicherungsvertrag vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Typische wichtige Gründe für die vorzeitige Beendigung der Verkehrshaftungsversicherung:

  • Entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 40), ist es möglich einen Verkehrshaftungsversicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich die Beiträge ohne eine entsprechende Anpassung der Leistungen erhöht.

    Tritt diese Beitragserhöhung ein, kann der Versicherungsnehmer mit einer Frist von nur einem Monat schriftlich kündigen.

    Ein weiterer wichtiger Grund für eine vorfristige Kündigung ist eine Leistungsreduzierung bei gleichbleibender Prämie.

    Ebenso ist es möglich, den Vertrag bei einer Steigerung des Selbstbehaltes ohne Veränderung der Leistungen aus dem Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen.

    Der Beendigungstermins ist in diesen Fällen der Änderungstermin.
  • Auch bei einem Schadensfall ist es möglich die Verkehrshaftungsversicherung mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Diese Kündigung ist von beiden Vertragsparteien realisierbar, insofern der Versicherer aufgrund eines Versicherungsfalls die Zahlung eines Schadenersatzes realisiert oder abgelehnt hat.

    Somit ist unabhängig von dem finalen Bescheid des jeweiligen Schadensfalls eine außerordentliche Kündigung möglich. Die Frist für die rechtzeitige Kündigung bei einem Schadensfall beträgt ebenfalls einen Monat. Die Frist startet mit dem Datum der Anerkennung bzw. der Ablehnung des betreffenden Schadensfalls.

    Sollte es zu einem Rechtsstreit mit einem Dritten kommen so besteht ebenfalls eine einmonatige Frist innerhalb welcher außerordentlich gekündigt werden kann.

    In diesen Fällen kann also fristlos gekündigt werden.
  • Bei einem Wegfall des versicherten Risikos zum Beispiel einer Aufgabe des Beförderungsbetriebes kann ebenfalls außerordentlich gekündigt werden.

    Der Kündigung sollten dabei unbedingt entsprechende Nachweise, in Kopie, beigelegt werden.

Die außerordentliche Kündigung hat ebenfalls in Schriftform zu erfolgen und muss rechtzeitig bei dem jeweiligen Versicherungsgeber eingehen. Darüber hinaus ist im Kündigungsschreiben ein Grund zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung In das Kündigungsschreiben sollten, bei einer Kündigung der Verkehrshaftungsversicherung, unter Anderem folgende Punkte:

  • Aktuelles Datum und Ort.
  • In das Schreiben sollten die Adressdaten beider Vertragsparteien integriert werden. Dabei sollte der Vertragspartner bzw. die Vertragspartnerin mit vollständigem Namen sowie die Anschrift fixiert werden.
  • Für das Wirksamwerden der Kündigung eine Willenserklärung, aus welcher der Kündigungswunsch eindeutig hervorgeht, zwingend erforderlich.
  • Weiterhin ist das gewünschte Kündigungsdatum ein unabdingbarer Bestandteil des Schreibens. Hilfsweise kann die Kündigung auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen werden.
  • Falls der Versicherungsvertrag außerordentlich oder fristlos gekündigt wird ist darüber hinaus auch der Kündigungsgrund anzugeben.
  • Optionale Bestandteile, welche integriert werden können, sind die Bitte um den Rückversand einer Kündigungsbestätigung und das unterlassen von Rückwerbeversuchen.
  • Die Kündigung sollte, vom Geschäftsführer, unterzeichnet an den Versicherungsgeber übermittelt werden.

Je nach Versicherungsvertrag ist es möglich, die Kündigung per Brief, E-Mail oder Fax zu vollziehen.

Bevorzugt sollte als Übermittlungsform Einschreiben-Rückschein genutzt werden, denn durch diese existiert eine neutrale Bestätigung mit dem Zugangsdatum bei dem Versicherungsgeber. Somit ist nachweisbar, dass die Kündigung zu dem fixierten Zeitpunkt bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist.

Formell ist weiterhin die Wahrung der Frist relevant, um die Vertragslaufzeit fristgemäß beenden zu können. Dabei ist das Eingangsdatum bei dem Versicherungsgeber entscheidend. Das Versanddatum ist nicht relevant für die Einhaltung der jeweiligen Frist.

Kündigung Verkehrshaftungsversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Verkehrshaftungsversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Verkehrshaftungsversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Verkehrshaftungsversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir die VERSICHERUNGSNAME Verkehrshaftungsversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Auf Grund der von Ihnen angekündigten Prämienerhöhung / Leistungsänderungen, kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Verkehrshaftungsversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: In Folge des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündigen wir die VERSICHERUNGSNAME Verkehrshaftungsversicherung außerordentlich zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

Oder: Da das versicherte Risiko ab dem XX.XX.20XX, durch die Einstellung des Beförderungsdienstleistung, entfällt kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Verkehrshaftungsversicherung zum nächstmöglichen Termin. Ein Nachweis findet sich anbei.
)

Die Versicherungsnummer lautet: VH123456.

Hilfsweise kündigen wir die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordern wir Sie hiermit auf alle in diesem Zuge gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und schriftlich die erfolgte Löschung zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie uns auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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