Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Die Glasversicherung kündigen

 
Glasversicherungen werden oft als Ergänzung zur Hausratversicherung oder zusammen mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen.

Hausratversicherung und Glasversicherung sind jedoch immer zwei rechtlich eigenständige Verträge. Daraus folgt, dass die Kündigung der Hausratversicherung nicht zwangsläufig auch die Kündigung der Glasversicherung beinhaltet.

Beide Versicherungen können je nach Vertrag nur einzeln oder auch zusammen, das heißt Hausratversicherung inklusive Glasversicherung, gekündigt werden.

Kündigungsfrist Die Kündigungsfristen sind zum einen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages, als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Die ordentliche Kündigungsfrist bei einer regulären Glasversicherung beträgt drei Monate zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

In der Regel werden Glasversicherungen mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen.

Wichtig: Die Kündigung muss vor der Dreimonatsfrist vor dem Ablauftermin bei dem Versicherer eingehen.

Wird dieser Termin versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Eine Kündigung ist dann erst wieder zum Ablauf des Verlängerungsjahres möglich. Bei

Tipp: Mehrjahresverträgen von mehr als 3 Jahren kann eine Kündigung jedoch frühestens nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres erfolgen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung muss der Versicherungsgesellschaft (gemäß § 8 VVG) in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) zugehen.

Aus Gründen der allgemeinen Rechtssicherheit ist jedoch zu empfehlen, dem Versicherer das Kündigungsschreiben möglichst per Einschreiben-Rückschein zukommen zu lassen. Denn unter Umständen muss der Versicherungsnehmer den Zugang der Kündigung nachträglich nachweisen.

Unbedingt zu beachten ist ferner, das für eine wirksame Kündigung und Wahrung der Kündigungsfrist, das Posteingangsdatum bei der Versicherungsgesellschaft und nicht das Absendedatum der Kündigung entscheidend ist.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen besonderer und ausreichender Gründe kann der Versicherungsvertrag auch vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit beendet werden. Je nach Grund ist in einem solchen Fall keine bis zu einer kurzen Kündigungsfrist einzuhalten.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter Anderem in folgenden Fällen:

  • Die Glasversicherung kann gemäß § 92 VVG nach einem Schadenfall, innerhalb eines Monats, fristlos gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer bereits nach der Schadensmeldung (nicht erst nach der Abwicklung).

    Wenn der Schaden vom Versicherer jedoch bereits reguliert wurde, ist eine vorzeitige Kündigung noch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich.

  • Falls die Glasversicherung für eine bestimmte Sache abgeschlossen wurde und das Objekt veräußert wurde.
  • Eintritt eines besonderen Ereignisses, z.B. Tod des Versicherungsnehmers.

    »Mehr zur Kündigung im Todesfall und dazu was Weiteres unternommen werden muss.
  • Einseitige Vertragsveränderungen ohne Zustimmung, z.B. Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungserweiterung. Es ist dabei üblich, dass der Versicherte in einem solchen Fall im Voraus informiert wird und dann mit einer Frist von 4 Wochen außerordentlich kündigen kann.


Hinweis: Falls außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird sollte der Kündigungsgrund bereits im Kündigungsschreiben angegeben werden.

Widerruf bei neueren Verträgen Die Glasversicherung kann innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen werden. Es reicht dabei, für die Fristeinhaltung, aus wenn bewiesen werden kann, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag der Frist verschickt wurde.

Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die gesetzlich vorgesehene Widerrufsbelehrung schriftlich zugegangen ist.

Durch einen rechtsgültigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und das Versicherungsunternehmen muss einem die Prämien erstatten. Für bereits entstandene Kosten kann jedoch ein Teil einbehalten werden.

Das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen ist in den §§ 8 und 9 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) festgeschrieben.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Was sollte das Kündigungsschreiben enthalten?

Kündigung Glasversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Glasversicherung ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Glasversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsgesellschaft
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Glasversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Glasversicherung VERTRAGSNAME, mit der Vertragsnummer G123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die Glasversicherung VERTRAGSNAME, zum nächstmöglichen Termin, außerodentlich. Die Vertragsnummer lautet G123456.

Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung/nachteiligen Leistungsänderung zum XX.XX.20XX kündige ich die Glasversicherung VERTRAGSNAME zum Änderungszeitpunkt. Die Vertragsnummer lautet G123456.
)

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

Das Ihnen erteilte Lastschriftmandat widerrufe ich zum gleichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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