Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Im öffentlichen Dienst kündigen (TVöD, TV-H und TV-L)

 
Im öffentlichen Dienst angestellte haben meist ein Arbeitsvertrag der einem der nachfolgenden Tarifverträge unterliegt: TVöD bei allgemein im öffentlichen Dienst angestellten, Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem TV-H sofern Sie im Bundesland Hessen angestellt sind. Es sei jedoch zu erwähnen, dass im Arbeitsvertrag dennoch abweichende Regelungen möglich sind.

Die verschiedenen Tarifverträge regeln unter anderem Sondervorschriften für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Im nachfolgenden wird auf die Änderungen im Vergleich zu einer normalen Kündigung eingegangen, sowie zu den Unterschieden, der Kündigungsfristen, bei den Tarifverträgen.

Bei den meisten Staatsangestellten gelten die Sondervorschriften des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). In anderen Bereichen, insbesondere bei auf Bundesebene beschäftigten, gilt der TV-L oder in Hessen anstatt dessen der TV-H.

Es gibt jedoch Personengruppen, wie zum Beispiel Universitätsangestellte der Wissenschaften, Chefärzte oder leitende Arbeitskräfte, welche nicht von den Sondervorschriften Gebrauch machen können.

Handelt es sich jedoch um verbeamtete Angestellte, so redet man nicht von einer Kündigung, sondern von einer Entlassung. Bundesbeamte fallen ebenso nicht unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, da das Bundesbeamtengesetz in Kraft tritt.

Das gleiche findet Anwendung für Beamte eines Landes - in diesem Fall treten die Beamtengesetze des jeweiligen Landes in den Vordergrund.

Kündigungsfristen Bei einer Kündigung spielen die Kündigungsfristen eine ausschlaggebende Rolle. Hierbei ist die Dauer der Beschäftigung, für eine Kündigung von Seite des Arbeitgebers, ein maßgebliches Kriterium. Der Arbeitnehmer selber kann dagegen in der Probezeit innerhalb von 2 Wochen und danach mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.

Die Kündigungsfristen in der Vorschrift des §34 TVöD, dem Tarifvertrag für Hessen (TV-H) und dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) weisen für den Arbeitgeber eine ähnliche Staffelung der Kündigungsfristen in Bezug auf die Beschäftigungsdauer auf, wie in §622 des BGB. Es gilt:

In den ersten 6 Monaten besteht die Probezeit und beide Parteien können innerhalb von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.

Ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten gilt:

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
nach 6 Monaten4 Wochen zum Monatsende
nach 1 Jahr6 Wochen zum Monatsende
nach 2 Jahren3 Monate zum Quartalsende
nach 3 Jahren4 Monate zum Quartalsende


Ausnahme: Nach der Probezeit können Arbeitsverhältnisse die auf 1 Jahr oder weniger befristet sind nicht ordentlich gekündigt werden.

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
nach 6 Monaten1 Monat zum Monatsende
nach 1 Jahr6 Wochen zum Quartalsende
ab 5 Jahren3 Monate zum Quartalsende
ab 8 Jahren4 Monate zum Quartalsende
ab 10 Jahren5 Monate zum Quartalsende
ab 12 Jahren6 Monate zum Quartalsende


Tipp: Wenn die Beschäftigung beim Arbeitgeber für höchstens 3 Monate unterbrochen wurde bzw. eine erneute Beschäftigung erfolgte so wird die Dauer der einzelnen Beschäftigungen zusammengerechnet.

Für Beschäftigte an Hochschulen gelten oftmals andere Vorgaben, insbesondere wenn die Beschäftigung befristet oder in Teilzeit ist.

Unkündbar Bei Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes der alten Bundesländer, welche über 40 Jahre alt und 15 Jahre in Beschäftigung sind, gilt nach §34 Abs. 2 TVöD, TV-H, TV-L ein besonderer Kündigungsschutz und nicht ordentlich kündbar. Dennoch kann eine außerordentliche Kündigung, bei Vorliegen eines ausreichenden und wichtigen Grund, erklärt werden.

Sonderkündigungschutz Trotz des Tarifvertrages gilt weiterhin der besondere Kündigungsschutz für einige Personengruppen, wie Schwangere, Personen in der Elternzeit, Behinderte etc.

Mehr dazu: »Besonderen Kündigungschutz

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegen, welcher es dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer unzumutbar macht das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzten. In einigen Fällen muss dabei keinerlei Kündigungsfrist eingehalten werden, dann wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Der Arbeitnehmer kann zum Beispiel, dann vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden, wenn:

  • Bei Schweren Mobbing Vorfällen, sofern der Arbeitgeber nichts dagegen unternimmt.
    »Mehr zur Kündigung bei Mobbing
  • Falls die Arbeit sehr gefährlich sein sollte ist dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und die entsprechende Tätigkeit kann verweigert werden. Wird nichts unternommen ist eine Kündigung denkbar: »Mehr zu einer Kündigung bei gefährlicher Arbeit
  • Auch bei sexuellen Anspielungen oder sexueller Belästigung ist eine vorzeitige Kündigung denkbar.
    »Mehr zu einer Kündigung im Falle sexueller Anzüglichkeiten

    »Bei sexueller Belästigung kündigen
  • Auch, wenn Vorgesetze handgreiflich werden ist eine vorzeitige Kündigung denkbar.
  • Sollte wegen einer Erkrankung die Arbeit nicht mehr ausgeübt werden ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Es empfiehlt sich aber in diesem Fall vorher mit dem Arbeitgeber zu besprechen ob nicht ein anderweitiger Einsatz denkbar ist.

Der Arbeitgeber kann ebenfalls aus verschiedenen Gründen den Vertrag vorzeitig beenden. Es wird dabei in 3 folgende Bereiche unterteilt.


Bei kleineren Problemen oder Verfehlungen muss die andere Seite aber vorher schriftlich ein- oder mehrfach abgemahnt werden und Gelegenheit gegeben werden sich zu bessern.

»Abmahnung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

»Gegendarstellung zu einer Abmahnung (als Arbeitnehmer)

Weiteres Wichtiges: Die Kündigung, des Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst, muss unbedingt schriftlich durchgeführt werden. Ein Fax oder eine E-Mail ist in der Regel nicht zulässig.

Es empfiehlt sich das Schreiben direkt beim Arbeitgeber abzugeben und dabei um eine schriftliche Empfangsbestätigung zu bitten. Alternativ kann auch ein geeigneter Zeuge mitgenommen werden.

Soll die Kündigung stattdessen per Post verschickt werden so empfiehlt sich ein Einschreiben-Rückschein und es ist zu bedenken, dass das Schreiben noch vor dem Ablauf der Frist ankommen muss. Es ist aber auch eine Zustellung per Bote oder sogar Gerichtsvollzieher möglich.

Da Kündigungsschreiben ist eigenhändig und handschriftlich zu unterschreiben. Sollte der Arbeitgeber kündigen so muss das Schreiben von einer in Personalangelegenheiten bevollmächtigten Person unterschrieben sein.

»Gekündigt worden? Hier Tipps was unternommen werden kann.

Kündigung im öffentlichen Dienst Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kündigen, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben öffentlicher Dienst Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX
Arbeitgeber
Strasse + Nr. Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Sehr geehrte Frau / geehrter Herr X, (nur notfalls: geehrte Damen und Herren),

hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristwahrend zum XX.XX.20XX. Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit und stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare