Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei einem Kleingarten

 
Der Kleingarten ist rechtlich gesehen ein Kleingartenpachtverhältnis und unterliegt dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Pachtverträge über Kleingärten können, auf Grund von § 6 BKleingG, nur unbefristet geschlossen werden. Deshalb kann der Pachtvertrag nicht durch Zeitablauf, sondern allein durch Kündigung beendet werden. Hierfür sieht das Bürgerliche Gesetzbuch verschiedene Kündigungsvorschriften vor.

Darüber hinaus hat der Pächter die Vereinssatzung und etwaige Individualvereinbarungen zu beachten. Diese gehen den gesetzlichen Vorgaben im Zweifel vor.

Ordentliche Kündigung und Kündigungsfrist Die ordentliche Kündigung kann ohne das Vorliegen besonderer Gründe unter Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen ausgesprochen werden.

Wichtig: Das BKLeingG knüpft in § 7 die Wirksamkeit der Kündigung an die Schriftform (§ 126 BGB).

Die Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Gesetz aus der Vereinssatzung. Gem. § 584 BGB muss das Kündigungsschreiben am dritten Werktag des halben Jahres in den Machtbereich des Empfängers gelangen, in dem die Pacht beendet werden soll.

Hinweis: Dabei ist zu beachten, dass ein Pachtjahr nicht einem kalendarischen Jahr entspricht. In der Regel wird das Pachtjahr vor Vertragsschluss definiert.

Auch der letzte mögliche Kündigungszeitpunkt kann individuell festgesetzt worden sein. In Kleingartenvereinen ist der Beginn des Pachtjahres häufig auf den 01.12. festgelegt.

Bei vielen Kleingartenvereinen muss für jedes Pachtjahr immer zum 30.11 gekündigt werden. Es kann jedoch auch ein abweichender Termin im Vertrag oder der Satzung vereinbart worden sein.

Die Kündigung muss dabei jedoch vor dem Ablauf der Kündigungsfrist beim Verein ankommen. Meist beträgt die Kündigungsfrist viele Monate. So ist es zum Beispiel denkbar, dass zur Jahresmitte, zum Beispiel bis zum 30.06, gekündigt werden muss damit der Pachtvertrag am nächsten 30.11 endet. Das bedeutet das Kündigungsschreiben muss bis zu diesem Termin beim Kleingartenverein angekommen sein.

Beispiel zur Fristberechnung: Das Pachtjahr beginnt am 01. Februar des Jahres. Die Kündigung hat dann bis zum 03. August des Vorjahres einzugehen. (Siehe auch: Bundesgerichtshof Urt. v. 25.01.1991, Az.: V ZR 116/90).

Außerordentliche Kündigung Eine fristlose Kündigung ist bei allen Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich möglich. Das Kündigungsschreiben einer fristlosen Kündigung muss den Grund, der zur Kündigung berechtigt, enthalten. Der Kündigungsgrund muss jedoch von einer solchen Tragweite sein, dass ein Bestehen des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht weiter zumutbar ist (§ 626 BGB analog), oder aufgrund von Gesundheitsgefährdungen, die sich aus der Pachtsache selbst ergeben (§ 544 BGB) oder wenn die Pachtsache nicht wie geschuldet gebraucht werden kann (§ 542 BGB).

Falls dringende Gründe eine vorzeitigen Inanspruchnahme des Kleingartens erforderlich machen kann der Verpächter, nach § 9 BKleingG, vorzeitig kündigen und zwar am 3ten Werktag eines jeden Kalendermonats zum Ablauf des nachfolgenden Monates. Liegen die Kündigungsgründe in den Intressen des Kleingartenvereins so besteht möglicherweise ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung (§ 11 BKleingG)

Der Pächter muss gem. § 314 BGB innerhalb einer angemessenen Zeit nachdem er von dem Grund der Kündigung Kenntnis erlangt hat, die Kündigung schreiben. (Siehe Rechtsprechung zu ähnlicher Thematik: OLG Thüringen, Urt. v. 07.09.2009, Az: Lw U 920/08.)

Denkbare Gründe und Möglichkeiten:

  • Falls der Pächter verstirbt so endet der Kleingartenpachtvertrag mit dem Ende des Kalendermonats in welchem er verstorben ist (siehe § 12 Abs.1 BKleingG).

    Ausnahme: Sollten Eheleute oder Lebenspartner den Vertrag zusammen abgeschlossen haben so kann der überlebende Partner den Vertrag innerhalb von einem Monat nach dem Todesfall außerordentlich kündigen. Geschieht keine solche Kündigung wird der Vertrag vom verbleibenden Partner weiter fortgeführt.
  • Falls der Kleingarten nicht nutzbar ist oder andere schwere Probleme existieren so sollte der Verein schriftlich ermahnt werden und dabei eine ausreichende Frist gesetzt werden innerhalb welcher die Mängel (das heißt die Probleme) abzustellen sind. Erst wenn bis nach Fristablauf keine Besserung erfolgt ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages denkbar.

    Mehr zum Thema Mahnung und ein Musterschreiben

    Ein solches Vorgehen ist bei einem Kleingarten meist jedoch nicht ganz eindeutig, da der Pächter meist auch Mitglied im Verein ist und dort ein Mitbestimmungsrecht hat. Bei schweren Problemen, zum Beispiel falls der Boden kontaminiert sein sollte so ist dennoch denkbar, dass ein Pächter vor Gericht recht bekommt.

    Ferner kann, wenn der Mangel zuvor unbekannt war oder einem sogar vom Verein verschwiegen wurde möglich sein den Vertragsabschluss und die Vereinsmitgliedschaft anzufechten und auf diesem Wege den Vertrag ungeschehen zu machen.
  • Soll der Kleingarten an Freunde oder Verwandte weitergeben werden so muss der Verein einer Weitergabe zustimmen. Daher sollte im Vorfelde mit dem Vereinsvorstand gesprochen werden. In den meisten Fällen ist es auf diesem Wege möglich schnell aus dem Kleingartenpachtvertrag herraus zu kommen.

    Manche Vereine regeln auch in Ihrer Satzung, dass ein Familienangehöriger den Kleingarten vom Pächter übernehmen kann.

Weiteres Wichtiges Es kommt vor das der Kleingartenverein nach einer Kündigung ein Wertgutachten beauftragt um den Restwert der Parzelle abzuschätzen. Die Kosten für dieses Gutachten sind jedoch noch vom aktuellen Pächter, also vom Kündigenden zu bezahlen. Der festgelegt Wert der Parzelle ist vom neuen Pächter als Ablösesumme zu zahlen.

Es sollte bei einer Kündigung unbedingt in die Vereinssatzung geschaut und mit dem Verein gesprochen werden, denn meist sind in der Satzung zahlreiche Auflagen festgelegt, welche erfüllt werden müssen bevor ein Nachfolger für die Parzelle gefundne werden kann.

Oftmals sind überdachte Flächen zu reduzieren oder ganz zu entfernen. Es kommt auch vor das der Anlage untypische Bäume und andere Pflanzen entfernt werden müssen. Je nach Absprache können auch Teile des Inventars an den Nachfolger übergeben werden. Selbstverständlich ist natürlich, dass Unkraut und Abfälle entfernt werden müssen.

In der Regel findet eine Begehung des Kleingartens, mit dem Vereinsvorstand oder einem beauftragten, statt und anschließend wird der Garten übergeben.

Inhalt und Versand der Kündigung Der Kleingartenpachtvertrag muss schriftlich gekündigt werden (siehe § 7 BKLeingG). Die Kündigung ist nur gültig, wenn sie von allen Personen unterzeichnet ist, die das Pachtverhältnis ursprünglich eingegangen sind. Eine Vertretung via Vollmacht ist jedoch möglich.

Zu den inhaltlichen Angaben, die der Pächter in sein Kündigungsschreiben aufnehmen muss, zählen der Ausspruch der Kündigung der Parzelle und der Vereinsmitgliedschaft, sowie der Kündigungszeitpunkt.

Ferner ist meist eine Aussage darüber zu treffen, ob es einen nachfolgenden Pächter gibt oder welche Rechtsgeschäfte in Bezug auf die Parzelle vorgenommen werden sollen.



Wird ordentlich gekündigt muss der Kündigungsgrund nicht genannt werden.

Falls das Kündigungsschreiben per Post verschickt wird so sollte als Versandmethode ein Einschreiben-Rückschein gewählt werden um, für einen eventuellen Streitfall, ein Nachweis zu haben.

Die Kündigung kann auch persönlich abgeben werden, dann sollte um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden. Zusätzlich ist es vorteilhaft geeignete Zeugen (keine Verwandten, keine Verheirateten etc.) mitzunehmen.

Alternativ ist auch per Bote (bitte Hinweise beachten) oder sogar mithilfe einesGerichtsvollziehers gekündigt werden.



Kündigung bei einem Kleingarten Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Kleingartens, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Kleingarten und Heimvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Kleingartenverein
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Kleingartens und meiner Mitgliedschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich meine Mitgliedschaft und das Kleingartenpachtverhältnis fristgerecht zum 30.11.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).

(
Oder: Da die, Ihnen bereits mit Schreiben, vom XX.XX.20XX, mitgeteilten Mängel wie:

- hier die Probleme genau beschreiben - .

weiterhin vorliegen kündige ich den Kleingartenpachtvertrag und meine Mitgliedschaft hiermit fristlos.
)

(Optional: Die Nummer der Parzelle lautet: P123.)

Hilfsweise kündige ich das Pachtverhältnis und meine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes zu und teilen Sie mir mit welche Änderungen ich vor der Übergabe der Parzelle vornehmen muss.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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