Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung beim Nahverkehr

 
Mit dem Nahverkehr kann das Auto stehen gelassen und Bus und Bahn genutzt werden. Wird dabei mehr als eine einfache Fahrkarte gekauft handelt es sich um ein Fahrkartenabonnement, oft um eine sogenannte Jahres- oder Monatskarte.

Im Nachfolgenden wird erklärt wie und wann Nahverkehr-Abonnements und Tickets beendet werden können und was bei einer Kündigung beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Nicht jedes Ticket, das über einen bestimmten Zeitraum gilt, ist ein Abo. Viele Monatstickets gelten lediglich für den entsprechenden Monat und sie werden auch nicht automatisch verlängert, wenn man sie nicht gekündigt hat. Diese Tickets müssen daher nicht gekündigt werden und enden automatisch zur vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Beendigung ist, bei diesen Tickets, im Regelfall nicht möglich.

Jahres-Abos können zum Laufzeitende und Monats-Abonnements zum Monatsende gekündigt werden. Dabei muss in der Regel eine Kündigungsfrist 4 bis 6 Wochen, gezählt zum Abo-Ende, eingehalten werden.

Tipp: Bei den meisten Nahverkehrsbetrieben kann das Jahres-Ticket jedoch auch während des noch laufenden Abo-Jahres gekündigt werden. dies ist in der Regl 2 oder 4 Wochen vor dem Ende eines jeden Monats möglich.

Bei einer solchen vorzeitigen Beendigung entfallen jedoch die Rabatte und Vergünstigungen, die das Jahres-Abo zuvor inkludiert hatte. Im Zuge der Berechnung der bereits verbrauchten Abo-Zeit im Vergleich zu dem noch nicht verbrauchten Zeitraum, werden die Rabatte herausgerechnet und im Regelfall ist die Differenz, zum Preis für vergleichbare Monatstickets, zu bezahlen.

Es wird in einem solchen Fall also nur ein Teil des bereits gezahlten Geldes erstattet. Bei manchen Beförderungsunternehmen ist eine solche vorzeitige Kündigung nach dem ersten Jahr auch ohne Mehrkosten möglich.

Genaue Regelungen zur Laufzeit, Kündigungsfrist und der vorzeitigen Kündigung finden sich in den AGB des Nahverkehrsbetriebs.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss beim Verkehrsunternehmen noch vor der Kündigungsfrist ankommen um rechtzeitig zu sein.

Widerruf bei neueren Verträgen Auf Grund von §312 Absatz 8 BGB besteht für Beförderungsleistungen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Fahrkartenabonnement kann daher nur widerrufen werden wenn mit dem Verkehrsunternehmen ein Widerrufsrecht vereinbart wurde.

Bei vielen Verkehrsunternehmen kann das Fahrkartenabonnement noch bis zum ersten Gültigkeitstag widerrufen werden. Ob der eigene Anbieter eine Widerrufsmöglichkeit vorsieht findet sich in den AGB.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche Kündigung eines Nahverkehr-Abonnements kann erfolgen, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund eine weitere Fortsetzung des Vertrages für einen der Vertragspartner unzumutbar macht.

Wenn durch diesen Grund keinerlei Frist eingehalten werden muss wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Darüber hinaus sind im Vertrag oder den AGB auch Sonderkündigungsrechte vereinbart worden.

Im folgenden typische Kündigungsgründe:

  • Bei einer Preiserhöhung oder Leistungsreduzierung ist im Regelfall ein Sonderkündigungsrecht vereinbart und der Kunde wird mindestens 4 Wochen vorher über die Änderungen informiert und kann dann außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.

    Falls weder im Vertrag noch in den AGB ein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde sollte den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen und auf die alten Konditionen bestanden werden.
  • Wenn der Kunde eine chronischer Erkrankung bekommt und auf Grund dieser das Fahrkartenabonnement nicht mehr nutzen kann darf fristlos gekündigt werden. Als Nachweis ist dem Verkehrsunternehmen dabei ein ärztlicher Attest (in Kopie) zu schicken.

    Falls es sich nur um eine längere Erkrankung handelt kann je nach Unternehmen eventuell eine Pausenzeit vereinbart werden, innerhalb welcher nicht zu zahlen ist.
  • Im Falle eines Umzuges oder bei einer Auswanderung kann außerordentlich gekündigt werden. Bei den meist Anbietern wird bei einer Kündigung im ersten Jahr, bei manchen auch danach, für alle angebrochene Monate der Preis für eine Monatskarte in Rechnung gestellt.

    Als Nachweis sollte der Kündigung eine Kopie der Meldebescheinigung, des neuen Wohnortes, beziehungsweise der Abmeldung aus Deutschland beigefügt werden.
  • Bei ständigen Störungen von wesentlichen Verbindungen, ohne das ein angemessener Ersatz bereitgestellt wird, ist das Verkehrsunternehmen schriftlich abzumahnen.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Besondere statusgebundene Fahrkartenabonnement wie Schüler, Azubi oder Studentenkarten werden im Regelfall ungültig ab dem Ende des Ausbildungsverhältnisses oder einen bestimmten Zeitraum danach.

    Wichtig: In diesem Fall muss die Fahrkarte meist sofort zurückgeben werden, da sonst pro angefangen Monat weitere Kosten für eine normale Monatskarte oder Ähnliches verlangt werden.
  • Todesfall: Verstirbt der Kunde endet in den meisten Fällen auch das Fahrkartenabonnement. Das Verkehrsunternehmen muss jedoch über den Tod benachrichtigt werden. Als Nachweis ist dabei eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen.

    Sicherheitshalber sollte auch gleichzeitig immer hilfsweise gekündigt werden, damit der Vertrag in jedem Fall beendet ist.

Wichtig: Wird aus einem wichtigen Grund vorzeitig gekündigt so ist dieser Grund auch im Kündigungsschreiben zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Erstellung eines Kündigungsschreibens ist darauf zu achten, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und dass eindeutig verständlich ist, dass gekündigt wird. Die Kündigung sollte aus Nachweisgründen immer schriftlich erfolgen.

Im Kündigungsschreiben sollten dabei mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Die Adresse des Kunden und des Verkehrsunternehmen.
  • Der Vertrag ist genau zu nennen und es muss eindeutig ersichtlich sein das gekündigt wird.
  • Wenn zur Hand sollte auch die Vertragsnummer angeben werden.
  • Der Kündigungstermin oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Wenn außerordentlich gekündigt wird ist auch der Kündigungsgrund zu nennen.
  • Auf Grund der DSGVO kann bereits bei der Kündigung eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch werden oft auch lästige Rückwerbeversuche verhindert.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Die Zustellung muss, sofern es zu einem Streitfall kommen sollte, vom Kunde nachgewiesen werden können daher kann ein Versand per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht sinnvoll sein.

Wichtig: Bei den meisten Unternehmen muss die Fahrkarte, sofern diese noch gültig ist, zurückgeben werden, da ansonsten hohe weitere Kosten Anfallen können.

Kündigung Nahverkehr Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beim Nahverkehr, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Nahverkehr Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Verkehrsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Nahverkehr-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement frühzeitig zum nächstmöglichen Monatsende.

Oder: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung / Leistungsreduzierung kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehe / auswandere kündige ich hiermit mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement außerordentlich zum selben Termin.

Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme mit der Verkehrsanbindung genau beschreiben und erläutern warum diese wesentlich sind-. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Die Abonnementsnummer lautet: A1234567.

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, siehe DSGVO, vollständig zu löschen und mich schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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