Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung einer ambulanten Zusatzversicherung

 
Eine ambulante Zusatzversicherung kann aus mehreren Bausteinen bestehen. Sie hilf bei der Verringerung von Zusatzkosten beim Kauf einer Sehhilfe oder eines Hörgerätes, bei der Zuzahlung von Medikamenten, dem Besuch bei einem Heilpraktiker oder einer Heilpraktikerin oder der Zuzahlung von Zahnersatz. Der Versicherte erhält meist auch einen Privatpatientenstatus.

Im Folgenden wird genauer erklärt, was bei einer Kündigung der ambulanten Zusatzversicherung beachtet werden sollte und welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen.

Kündigungsfrist Der ambulante Zusatzversicherungsvertrag wird in der Regel für 1 Jahr, maximal für 2 Jahre abgeschlossen. Nur bei Altverträgen kann die Erstlaufzeit mehr 2 Jahre betragen, dann kann jedoch auf Grund der aktuellen Rechtslage bereits zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich gekündigt werden.

Der Versicherungsvertrag ist fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündbar. Bei den meisten Verträgen ist dabei die maximale Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Bei einigen Verträgen kann jedoch auch eine kürzere Frist vereinbart worden sein.

Wichtig: Es sollte darauf geachtet werden, dass das Datum des Posteinganges bei der Versicherung ausschlaggebend für die Gültigkeit der Kündigung ist und nicht das Datum auf der Kündigung.

Das bedeutet die Kündigung muss so frühzeitig vor der Frist abgeschickt werden, dass Sie noch vor der Frist beim Versicherungsunternehmen ankommt.

Widerruf bei neueren Verträgen Für alle ambulanten Zusatzversicherungen gilt auf Grund von §8 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gezählt ab dem Vertragsabschluss und Erhalt aller vorgeschriebenen Informationen.

Tipp: Wenn das Versicherungsunternehmen den Kunden nicht ausreichend über das Widerrufsrecht und den Vertrag informiert hat, oder nicht alle vorgeschriebenen Unterlagen ausgehändigt wurden, kann der Vertrag noch länger und zwar maximal ein Jahr und zwölf Monate lang widerrufen werden.

In Folge des Widerrufsrechts kann der Vertragsabschluss noch am letzten Tag der Widerrufsfrist ungeschehen gemacht werden. Anders als bei einer Kündigung kommt es also auf den Absendetermin an und nicht auf das Zugangsdatum.

Durch §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gilt für die ambulanten Zusatzversicherung grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Bereits gezahlte Prämien hat der Versicherer dann zu erstatten. Nur wenn einem sofortigen Beginn der ambulanten Zusatzversicherung zugestimmt wurde kann anteilig für den bereits verstrichenen Zeitraum eine Prämie berechnet werden.

Der Versicherungsnehmer muss, sofern der Widerruf abgelehnt oder ignoriert wird jedoch Nachweisen können, dass das Widerrufsschreiben rechtzeitig abgeschickt wurde und ordnungsgemäß beim Unternehmen angekommen ist. Daher ist es oft sinnvoll das Widerrufsschreiben auf einem sicheren Wege zum Beispiel als Einschreiben-Rückschein zu verschicken.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen eines ausreichend-wichtigen Grundes kann die ambulanten Zusatzversicherung auch vor dem normalen Laufzeitende und ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beendet werden. Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Sofern keinerlei Frist eingehalten werden muss ist oft auch von einer fristlosen Kündigung die Rede.

Nachfolgend typische Gründe für eine solche Kündigung der ambulanten Zusatzversicherung:

  • Die Beiträge werden erhöht: In diesem Fall ist der Kunde schriftlich zu informieren. Diese sogenannten Änderungsmitteilung muss der Kunde dabei mindestens einen Monat vorher erhalten und kann dann fristlos kündigen. Der frühestmögliche Termin ist dann der Änderungstermin (siehe auch §40 VVG).

    Wichtig: Es reicht wenn die Änderungsmitteilung im Postkasten oder E-Mail-Account liegt.
  • Prämienerhöhung auf Grund einer Gefahrerhöhung: Hier gilt nach §25 VVG ein Sonderkündigungsrecht wenn die Beiträge mehr als 10% erhöht werden. Dann kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von einem Monat fristlos kündigen. Diese Frist beginnt ab dem Termin an welchem der Kunde einer Mitteilung über die Änderungen erhalten hat. Dies gilt allerdings auch wenn die Informationen ungelesen im Postfach liegen.
  • Wechsel in eine private Krankenvollversicherung (PKV): Durch den Wechsel entfällt die Grundlage für die Zusatzversicherung, da die PKV im Regelfall bereits die Leistungen der Zusatzversicherung abdeckt.

    Bei einer solchen außerordentlichen Kündigung ist dem Kündigungsschreiben ein Nachweis über den Abschluss der privaten Krankenversicherung beizufügen (in Kopie).
  • Rentenbeginn oder Berufsunfähigkeit: Bei einigen Vertragskonstellationen besteht in diesen Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht. Dann ist der Vertrag zeitnah üblicherweise spätestens 1-3 Monate, nach Eintritt des Sonderfalles, zu beenden.
  • Auswanderung: Falls in ein Land umgezogen wird und die abgeschlossene Versicherung dort nicht leistet endet die ambulanten Zusatzversicherung oftmals automatisch. Es kann jedoch im erhaltenen Vertrag oder den Versicherungsbedingungen abweichendes vereinbart worden sein.

    Bei einer Auswanderung sollte eine außerordentliche Kündigung versucht werden und dabei, als Nachweis, eine Kopie der Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes beiliegen.
  • Tod des Versicherungsnehmers: Als höchstpersönlicher Vertrag endet die ambulanten Zusatzversicherung beim Tod des Versicherungsnehmers.

    Das Versicherungsunternehmen sollte jedoch so schnelle wie möglich schriftlich informiert werden. Am besten zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde.

    Sollten mit dem Vertrag noch weitere Personen abgesichert sein können diese im Regelfall von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Dies muss allerdings Zeitnah geschehen.

    »Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?

Wichtig: Wird die Versicherung aus einem der zuvor genannten Gründe vorzeitig beendet so ist im Schreiben der Kündigungsgrund zu nennen. Vorhanden Nachweise sollten dem Schreiben, in Kopie, beigefügt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Folgende Punkte sollten mindestens im Kündigungsschreiben enthalten sein:

  • Ort und Datum
  • Adresse des Versicherungsunternehmen und eigene Anschrift und Name.
  • Es muss aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, dass der Vertrag beendet wird. Daher ist am besten auch der Vertrag genau zu nennen.
  • Es ist sinnvoll die Versicherungsnummer anzugeben.
  • Es muss ein Kündigungstermin angegeben werden oder alternativ das Versicherungsunternehmen angewiesen werden den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Wenn außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist im Schreiben ein Kündigungsgrund anzugeben. Vorhande Nachweise sollten in Form einer Kopie beiliegen.
  • Es empfiehlt sich Eine Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungszeitpunktes.
  • Auch möglich ist Forderung, dass die personenbezogenen Daten gelöscht werden. So können auch lästige Rückwerbeversuche vermieden werden.

Um ein Nachweis zu haben kann das Schreiben als Einschreiben-Rückschein abgeschickt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist meist die Kündigung per Fax. Dann ist das Feature Sendebericht zu aktivieren und der Bericht als Nachweis aufzubewahren.

Bei einer Kündigung per E-Mail sollte eine Bestätigung der Kündigung angefordert werden und wenn keine solche erfolgt unbedingt auf einem sicheren Wege erneut gekündigt werden.

Wichtig: Das Datum des Posteinganges bei der Versicherung aus ausschlaggebend.

Kündigungsadresse

Kündigung ambulanten Zusatzversicherung Muster


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Kündigungsschreiben ambulanten Zusatzversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Krankenversicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der ambulanten Zusatzversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine ambulanten Zusatzversicherung (VERTRAGSNAME) fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen der Prämienerhöhung / den Leistungsanpassungen, zum XX.XX.20XX, kündige meine ambulanten Zusatzversicherung, VERTRAGSNAME, zum Änderungstermin.

Oder: Da ich zum XX.XX.20XX in einer privaten Krankenversicherung - PKV - versichert bin kündige ich, meine ambulanten Zusatzversicherung, VERTRAGSNAME, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich anbei eine Versicherungsbestätigung der PKV.

Oder: Auf Grund meiner Auswanderung, nach XY, zum XX.XX.20XX kündige ich meine ambulanten Zusatzversicherung, VERTRAGSNAME, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis finden Sie anbei eine Kopie meiner Abmeldung vom Einwohnermeldeamt.
)

Die Versicherungsnummer lautet: AZV1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß DSGVO, vollständig zu löschen und mich schriftlich über die durchgeführte Löschung zu unterrichten.)

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung und den Beendigungstermin schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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