Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung Werkstudent

 
Mit einer Tätigkeit als Werkstudent haben viele Studierende eine Möglichkeit das Studium zu finanzieren.

Obwohl ein Job als Werkstudent mit einigen Sonderregeln einhergeht, wie der 20-Stunden-Beschränkung während der Vorlesungszeit, finden im Kündigungsfall die normalen Richtlinien des Paragraphen 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung und auch ein Werkstudent wird gesetzlich als Arbeitnehmer betrachtet.

Daher kommen die Regeln aus dem auch für vollbeschäftigte Arbeitnehmer geltenden Kündigungsschutzgesetz (KschG) zur Geltung, sofern es sich nicht um ein Kleinunternehmen handelt.

Die beiden genannten Gesetze regeln die Standards für eine Kündigung, sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite. Sie definieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, auch Studenten. Prinzipiell gibt es zwei Arten der Kündigung,

  • die ordentliche und
  • die außerordentliche Kündigung.


Ordentliche Kündigung und Kündigungsfristen Für den Werkstudent und das Unternehmen setzt §622 (1) BGB eine Frist von vier Wochen, gültig zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats. Das bedeutet die Kündigung muss mindestens 4 Wochen vor dem 15ten oder dem Monatsende ankommen an welchem der Arbeitsvertrag enden soll.

Es kann jedoch auch bei Werkstudenten im Arbeitsvertrag eine Probezeit von maximal 6 Monaten vereinbart worden sein, innerhalb welcher ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann.

Sollte das Arbeitsverhältnis bereits zwei Jahre oder länger bestehen, verlängern sich die Fristen gemäß §622 (2) BGB, für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers.

»Mehr zu den gesetzlichen Kündigungsfristen

Theoretisch ist einzelvertraglich eine Änderung der gesetzlichen Fristen möglich. Allerdings nur im Falle von Aushilfsjobs die kürzer als drei Monate währen (§622 (5) BGB) und bei anderen Verträgen nur wenn die Fristen länger als die gesetzlichen Fristen sind und für den Werkstudent höchstens solang wie für den Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber muss zusätzlich jedoch auch bei jeder Kündigung, sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, eine sogenannte Sozialauswahl vornehmen, bei welcher unter anderem das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit etc. beachtet werden.

Fristlose außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist für beide Seiten nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Man spricht auch von einer fristlosen Kündigung, wenn bei der außerordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Doch die Hürden hierfür sind sehr hoch.

Für eine Kündigung von Arbeitgeberseite muss sich der Arbeitnehmer entweder gröberen Fehlverhaltens schuldig gemacht haben (Verhaltensbedingte Kündigung), Gründe vorliegen die in der Person des Werkstudenten liegen (Personenbedingte Kündigung) oder es liegt ein wichtiger betrieblicher Grund vor (Betriebsbedingte Kündigung). Der Gesetzgeber hat hier für den Arbeitnehmer mehrere schützende Richtlinien etabliert. Übliche Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber des Werkstudenten sind Diebstahl, Beleidigung, nicht erscheinen oder dringende betriebliche Erfordernisse.

»Mehr zum Kündigen eines Arbeitnehmers (Werkstudenten)

Auch der Werkstudent kann außerordentlich kündigen falls ein ausreichender Grund vorliegt. Zum Beispiel:

  • falls das Gehalt nicht gezahlt wird.
  • wenn die Tätigkeit sehr gefährlich ist und der Arbeitgeber nicht bereits ist die Gefährdung abzustellen.
  • Im Falle von Mobbing, sofern es von Seite des Arbeitgebers keine oder keine ausreichenden Maßnahmen vorgenommen werden um Abhilfe zu schaffen.

    Zu diesen Maßnahmen zählen: die Ermahnung, Abmahnung, Versetzung sowie ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Mobbers.
  • Bei sexueller Belästigung je nach Art und Schwere des Vorfalles.


»Mehr zum Kündigen als Arbeitnehmers (Werkstudent)

Gegen eine Kündigung vorgehen Ist der Arbeitnehmer der Meinung, die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, hat er das Recht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Kündigung seinen Einspruch beim Betriebsrat geltend zu machen. Wenn der Betriebsrat der Begründung des Einspruches folgt, soll er versuchen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verständigen. Der Arbeitnehmer kann die Herausgabe der Stellungnahme des Betriebsrates auch in schriftlicher Form verlangen(§3 KSchG).

Darüber hinaus behandelt das Kündigungsschutzgesetz weitere Regelungen im Falle eines Rechtsstreits zwischen den Vertragsparteien (§§4-8). So kann auch ein Werkstudent eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Klage muss jedoch innerhalb von 3 Wochen nachdem Zugang der Kündigung eingereicht worden sein.

»Weitere Tipps dazu was gegen eine Kündigung unternommen werden kann

Form und Zustellung der Kündigung Die Kündigung ist gesetzlich vorgeschrieben in Schriftform vorzunehmen. Eine E-Mail oder ein Fax ist daher nicht ausreichend.

Das Schreiben ist dabei handschriftlich zu unterschreiben. Kündigt der Arbeitgeber muss der Geschäftsführer oder eine in Personalangelegenheiten bevollmächtigte Person unterschreiben.

Es empfiehlt sich das Schreiben persönlich abzugeben und dabei um eine schriftliche Empfangsbestätigung zu bitten. Es kann auch ein geeigneter Zeuge bei der Zustellung mitgenommen werden.

Alternative zu einer Kündigung Auch mit einem Aufhebungsvertrag kann das Werkstudentenverhältnis vorzeitig beendet werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Der Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, dass sich beide Parteien einvernehmlich trennen, dieses aber ohne Berücksichtigung der Kündigungsfristen. Daher findet diese Form der Vertragskündigung im Arbeitsrecht breite Anwendung.

Wichtig: Arbeitszeugnisse Auch eine studentische Arbeitskraft hat ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es kann dabei zwischen einem qualifiziertem und einem einfachen Arbeitszeugnis gewählt werden.

Wobei das einfache Arbeitszeugnis nur die geleisteten Tätigkeiten und die Dauer der Beschäftigung auflistet und das qualifiziertes Arbeitszeugnis zusätzlich eine schriftliche Bewertung der erbrachten Leistungen.

Tipp: Wer bereits ein qualifizierendes Arbeitszeugnisses erhalten hat kann dennoch zusätzlich ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern.

Kündigung als Werkstudent Muster


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Musterstadt, den 08.08.20XX
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Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristwahrend zum 15ten / Monatsende des MONAT 20XX.

Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit und stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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